Privatauktion, Ausschluß von Rücktrittsrecht etc.
Sie haben bei Ebay die Möglichkeit, Ihren Status als privater oder gewerblicher Verkäufer zu wählen.
Bitte beachten Sie, daß Ihre Wahl rein informatorisch ist und keinerlei rechtsgestaltende Wirkung hat. Sie können sich nicht selbst ausuchen, ob Sie "privat" oder "gewerblich" handeln.
Für Ihre rechtliche Einordnung als "Privater" oder "Gewerbetreibender" ist ausschließlich der tatsächliche Umfang Ihrer Verkaufstätigkeit ausschlaggebend. Das heißt, daß Sie verpflichtet sind, z. B. ein Rücktrittsrecht einzuräumen oder für Sachmängel einzustehen, wenn Sie nach objektiver Betrachtung "gewerblich" handeln.
Wenn Sie Ihre Auktion unberechtigt als "Privatauktion" kennzeichnen oder Rechte des Käufers "ausschließen", riskieren Sie eineAbmahnung.
Wenn Sie sich nicht sicher sind, lassen Sie sich von einem Rechtsanwalt beraten.