Пожалуйста зарегистрируйся для просмотра данной ссылки на страницу. sind nach Exposition zu einem bestätigten SARS-CoV-2-Fall von Quarantäne-Maßnahmen ausgenommen, ebenso wie Personen, die in der Vergangenheit eine PCR-bestätigte und symptomatische COVID-19-Erkrankung durchgemacht haben („Genesene“) und mit einer Impfstoffdosis geimpft sind (für Definition „vollständig geimpft“ siehe FAQ “Пожалуйста зарегистрируйся для просмотра данной ссылки на страницу.“).
Nach bisherigem Kenntnisstand gilt diese Ausnahme von der Quarantäne für die aktuell in Пожалуйста зарегистрируйся для просмотра данной ссылки на страницу. und von der Ständigen Impfkommission (STIKO) empfohlenen Impfstoffe. Diese Ausnahme gilt ebenfalls nur, wenn es sich hierbei NICHT um die Exposition gegenüber den Virusvarianten Beta (B.1.351) oder Gamma (P.1) handelt. Dann sind eine Quarantäne der vollständig geimpften sowie genesenen Kontaktpersonen immer empfohlen.
Bis zum 21. Tag nach Exposition zu dem SARS-CoV-2-Fall sollte ein Selbstmonitoring (Körpertemperatur, Symptome) erfolgen. Entwickelt die Kontaktperson trotz vorausgegangener Impfung Symptome, so muss sie sich in eine Selbstisolierung begeben und eine zeitnahe Testung veranlassen.
Hinsichtlich der Quarantäne-Maßnahmen für geimpfte Patientinnen und Patienten in medizinischen Einrichtungen sowie für geimpfte Bewohnerinnen und Bewohner von stationären Pflegeeinrichtungen siehe Пожалуйста зарегистрируйся для просмотра данной ссылки на страницу..
Stand: 03.08.2021
RKI