Verpflichtungserklдrung (VE)
gem. §84 AuslG und §§ 82 und 83 AuslG
Damit verpflichten Sie sich fьr die Dauer des Aufenthalts fьr alle evtl. der цffentlichen Hand entstehenden, nicht auf einer Beitragszahlung beruhenden Kosten und fьr die Kosten der Ausreise aufzukommen.
Folgende Unterlagen sind mitzubringen:
gьltiger amtlicher Ausweis (Personalausweis, Reisepass)
aktuelle Einkommensnachweise des Besuchsempfдngers (Gehaltsnachweise der letzten drei Monate, aktuelle(r) Rentenbescheid(e), Arbeitslosengeldbescheid ...)
Wohnraumnachweis
z.B Mietvertrag, Eigentumsnachweis (Grundbuchauszug, aktueller Abgabenbescheid) bei Selbstдndigen und bei freiberuflich tдtigen Personen: der letzte Einkommensteuerbescheid die aktuelle Gewinn- und Verlustrechnung des Besuchsempfдngers
Angaben zu den Personalien des Gastes ( Vorname, Name, Geburtsdatum und -ort, Staatsangehцrigkeit und Wohnanschrift im Heimatland. Hilfreich aber nicht unbedingt erforderlich ist auch die Nummer des Reiseausweises des Gastes. )
Die VE kann nur durch eine Person abgegeben werden, die ьber ausreichendes und eigenes Einkommen verfьgt. Zur Feststellung des ausreichenden Einkommens, werden die Regelsдtze gem. Bundessozialhifegesetz zu Grunde gelegt. Der Gastgeber muЯ; persцnlich vorsprechen, da eine Beglaubigung der Unterschrift erfolgt.
Gebьhr: 20 ?