Показать весь коддану,перестань. Не всё так худо в стране законов =)
privat Geld verleihen :
Das ist ein Darlehensvertrag nach § 488 BGB.
Grundsätzlich gilt zwar, daß der Darlehensnehmer die vereinbartenn Zinsen schuldet, aber wenn keine vereinbart wurden, schuldet er auch keine. Im übrigen ist die Zinszahlung eine Nebenpflicht; die Hauptpflicht besteht in der Rückzahlung der Darlehenssumme.
Eine Leihe wäre es dann und NUR dann, wenn dieselben Geldscheine zurückzugeben wären. das Wesen der Leihe besteht darin, das der geliehene Gegenstand zurückgegeben wird. Das wäre aber bei Geld sehr ungewöhnlich.
Darüberhinaus: Die Schriftform ist nicht vorgeschrieben. Einklagbar wäre es auch so. Es ist natürlich dann ein Beweisproblem; aber auch ein glaubwürdiger Zeuge ist ein Beweismittel.
lesen auch mal hier :
XXX.rechtsanwalt-news.de/allgemein/geld-verleihen-an-freunde-verwandte-lebensgefaehrten-etc/
Ты хуть сам понял а чём там пишет ?