1. какие доказателства у абманера
2. что ест у моего интернетанбитера, те против меня
Ни у абманера ни у интернет провайдера ничего что бы суд признал как доказательство нет и даже наличие изьятого полицией комьютера с файлами нелегально распостраняемые не есть доказательство
Am 28. Januar 2007 wurden nach den Ermittlungen eines von den Klä-
gerinnen beauftragten Unternehmens in einer Internettauschbörse unter einer
bestimmten IP-Adresse 1147 Audiodateien zum kostenlosen Herunterladen
angeboten.
Auf dem Computer waren die Tauschbörsenprogramme „Morpheus“ und „Bearshare“ installiert. Auf dem Desktop des
PC waren das Symbol des Programms „Bearshare“ sowie die Ordner „My Music“ und „Papas Music“ zu sehen. In den Ordnern waren Musikdateien abgelegt.
Bei seiner polizeilichen Anhörung gab der Sohn der Beklagten zu Protokoll