Das kurze Betätigen der Lichthupe

  • Das kurze Betдtigen der Lichthupe zum Zweck des Warnen's vor Polizeikontrollen oder Radar ist erlaubt,
    solange der Verkehr dadurch nicht geblendet oder anderweitig behindert wird.


    Das geht aus einem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs hervor.