Autobesitzer kann Stopp verlangen-Abschleppen noch verhindern

  • Autofahrer mьssen nicht tatenlos zusehen, wie ihr Wagen wegen Falschparkens abgeschleppt wird. In solchen Fдllen dьrfen sie vom Abschleppdienst verlangen, dass er ihnen den Wagen an Ort und Stelle wieder aushдndigt.


    Das gilt nach Angaben des ADAC in Mьnchen auch dann, wenn das Auto schon am Haken des Abschleppers hдngt. So hдtten Autofahrer einen Anspruch auf die Herausgabe ihres Besitzes, wenn sie dafьr sorgen, dass die Stцrung des Verkehrs behoben wird.


    Allerdings – und hier liegt vermutlich in vielen Fдllen der Haken - muss das Abladen des Wagens ohne weitere Beeintrдchtigung des Verkehrs erfolgen. Teuer wird es fьr Falschparker ohnehin: Ihm werden in jedem Fall die An- und Abfahrt des Abschleppers in Rechnung gestellt. AuЯerdem fallen eine GeldbuЯe und Verwaltungskosten an.