Import-Fuehrerschein gilt nicht

  • Der Europдische Gerichtshof (EuGH) hat ein Schlupfloch fьr Verkehrssьnder in Europa gestopft. Die obersten EU-Richter entschieden gegen einen Autofahrer aus Deutschland, der noch vor dem Entzug seines deutschen Fьhrerscheins eine tschechische Fahrerlaubnis erworben hatte. Die deutschen Behцrden brдuchten den tschechischen Fьhrerschein des Autofahrers nicht anzuerkennen, urteilte der EuGH.


    Der Mann aus dem Raum Siegen war der Polizei im September 2004 bei einer Fahrt unter Drogeneinfluss aufgefallen. Wдhrend sein Verfahren um ein Fahrverbot lief, legte er eine Fahrprьfung in Tschechien ab und erwarb dort einen neuen Fьhrerschein.


    Nach frьheren EuGH-Urteilen muss ein EU-Staat zwar Fahrerlaubnisse aus anderen Mitgliedstaaten anerkennen. Das gilt aber nicht, wenn sie wдhrend der Sperrfrist nach einem Fьhrerscheinentzug im Heimatland erworben wurden. Mit ihrem jьngsten Urteil weiteten die Richter in Luxemburg dies auch auf Fьhrerscheine aus, die anderswo wдhrend eines laufenden Verfahrens erworben wurden (Rechtssache C-1/07).