Neue Verkehrsregeln 2013

  • Seit dem 1. April 2013 sind die neuen Verkehrsregeln in Kraft. Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) betreffen Autofahrer und Radfahrer zugleich, besonders Falschparker müssen tiefer in die Tasche greifen. Denn mehrere Parkverstöße werden erheblich teurer.


    Wer schnell in die Bank zum Geld abheben oder einfach nur kurz Brötchen beim Bäcker holen will, der sollte sich nun zweimal überlegen, wo er parkt. Denn mit den Änderungen der StVO werden vor allem Falschparker zur Kasse gebeten. Parken ohne Parkschein oder –scheibe kostet seit dem 1. April 2013 mindestens zehn Euro, fünf Euro mehr als zuvor. Eine halbe Stunde überziehen liegt nun bei einer Strafe von 15 Euro, zwei Stunden bei 20 Euro und drei Stunden bei 25 Euro. Auch diese Parkverstöße kosten jeweils fünf Euro mehr als vor der Neufassung der StVO. Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiterhin, wenn Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätze zugeparkt werden.


    Doch mit diesen Bußgelderhöhungen für Falschparker ist es nicht genug. Wer sein Auto auf einem Radweg abstellt, muss 20 Euro zahlen – ab einer Stunde sogar 30 Euro. Auch hier wurde das Strafmaß um fünf Euro erhöht.


    Es geht sogar noch teurer: Das Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen wurde bisher mit einem 15-Euro-Bußgeld geahndet, seit dem 1. April kostet dieses Vergehen 25 Euro – zehn Euro mehr als zuvor.


    Wer sein Auto richtig geparkt hat, ist damit aber noch nicht auf der sicheren Seite. Denn wer seine Autotür beim Aussteigen unvorsichtig öffnet, gefährdet Radfahrer und muss mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Vor der Neufassung der StVO war lediglich ein Bußgeld von zehn Euro fällig.


    Doch nicht nur Autofahrer, auch Radfahrer müssen deutlich mehr für Verkehrsverstöße berappen. Auf dieser Seite können Sie sich über die Neuregelungen für Radler informieren. Außerdem gibt es mit der Neufassung der StVO neue Schilder wie ein Zusatzzeichen für Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf Radwegen und Fahrbahnen. Dazu gibt es ein neues Schild, welches den Anfang und das Ende von Parkraumbewirtschaftungszonen anzeigt. Sackgassen, die am Ende eine Durchfahrt für Radfahrer haben, werden nun gesondert gekennzeichnet. Schilder wie das Zeichen für einen beschrankten Bahnübergang entfallen hingegen. Sie können aber noch bis 2022 stehen bleiben.




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  • ерунда.. если раз в два года оштрафуют, то 10...15..20... без разницы...
    а штрафуют меня и того реже за парковку...паркуюсь всегда по правилам и делов то..

  • Объясните по русски в чем суть новых правил,что бы мозг не напрягать.

    Здесь, в Германской стороне,жить вполне комфортно мне.
    Но,душа моя осталась в той,разрушеной стране!

  • Можно задам вопрос здесь?!
    Говорят что с этого года детей возить в киндерзитцах до ростовой планки 150 см? Так ли это???

  • Можно задам вопрос здесь?!
    Говорят что с этого года детей возить в киндерзитцах до ростовой планки 150 см? Так ли это???

    Kinder müssen von Geburt an bis zum 12 Lebensjahr oder einer Körpergröße von 150 cm in einem für das jeweilige Alter geeigneten und zugelassenen Rückhaltesystem im PKW befördert werden.



    можно еще это прочитать ....поподробнее


    "" Was schreibt der Gesetzgeber vor und wann darf ein Kind ohne Kindersitz gesichert werden?


    Der Gesetzgeber schreibt vor, dass Kinder bis zu einer Körpergröße von 150 cm mit geeigneten Kindersitzen (für größere Kinder i. d. R. Sitzerhöhung) gesichert werden müssen, damit auch bei größeren Kindern der Dreipunkt-Sicherheitsgurt am Körper des Kindes so verläuft, wie bei einem Erwachsenen. Wichtig ist, dass Sitzerhöhungen unbedingt ausgeprägte Gurthaken aufweisen, da sonst ein hochrutschender Beckengurt schwere Bauchverletzungen verursachen kann. Sitzerhöher mit Rückenstützen sind auch für größere Kinder sicherer, da dadurch eine
    bessere Schultergurtführung und Kopfabstützung gewährleistet wird. In der Bedie-nungsanleitung des Kindersitzes ist beschrieben, ob der jeweilige Sitz nur mit der Rückenstütze verwendet werden darf. Wenn das Kind 150 cm Größe überschritten hat und der Dreipunkt-Gurt richtig am
    Körper des Kindes verläuft, braucht auch ein Kind, das noch keine 12 Jahre alt ist, keinen speziellen Kindersitz mehr. Seit April 2008 dürfen keine alten Kindersitze mehr verwendet werden, die die Prüfnorm ECE R 44/03 oder ECE R 44/04 nicht aufweisen (siehe Prüfsiegel am Kindersitz: Die Prüfnummer unter einem E in einem Kreis muss mit 03… oder mit 04… beginnen). Die über 13 Jahre alten Kindersitze mit Prüfnummer 01… oder 02… erfüllen nicht mehr die heutigen Sicherheitsanforderungen. Seit 1. Juli 2009 soll der Handel nur noch Kindersitze ver-kaufen, die die Prüfnorm ECE R 44/04 aufweisen. Ein Verkaufsverbot für Produkte nach ECE R 44/03 wurde aber in Deutschland nicht erlassen.
    ..." Пожалуйста зарегистрируйся для просмотра данной ссылки на страницу.

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  • Можно задам вопрос здесь?!
    Говорят что с этого года детей возить в киндерзитцах до ростовой планки 150 см? Так ли это???


    Этот закон уже давно как несколько лет в силе.