Bundesrat stoppt Flensburg-Reform

  • Die Reform der Flensburger Verkehrssünderdatei droht im Bundesrat zu scheitern!


    Nach Informationen von BILD empfahl der Verkehrsausschuss der Länderkammer am Mittwoch, den Vermittlungsausschuss anzurufen.


    Die Länder stoßen sich vor allem an den neuen Regeln zu den Fahreignungsseminaren, die Autofahrer machen müssen, um Punkte abzubauen.


    Deren Konzeption sei „zweifelhaft", die Qualität unsicher, der Organisationsaufwand für die Länder zu groß und die Seminare selbst mit Kosten für den Autofahrer von „voraussichtlich weit über 600 Euro sozial ungerecht", heißt es in der Entscheidung.


    SPD-Verkehrsexperte Sören Bartol unterstützte die Entscheidung des Bundesrates. Die Seminare sind zu teuer, sagte er der BILD. „Es kann nicht sein, dass der reiche Porschefahrer das Seminar ohne Probleme zahlt und der einfache Pendler sich das nicht leisten kann."


    Die Punktereform war erst vergangene Woche abschließend vom Bundestag beraten worden. In der kommenden Woche soll der Bundesrat entscheiden.


    BILD.de erklärt im Detail, was sich eigentlich ändern sollte...


    Das neue Punkte-System


    • Künftig soll es nur noch einen Punkt für „schwere Verstöße“ (bisher Ordnungswidrigkeiten) geben, z. B. für mehr als 20 km/h innerorts zu schnell fahren. Dafür gibt es aktuell einen bis vier Punkte.


    • Zwei Punkte sollen aufs Konto für „besonders schwere Verstöße“ gehen (bisher Ordnungswidrigkeiten mit Fahrverbot), z. B. bei Rot über die Ampel, Drängeln. Aktuell: drei bis vier Punkte.


    • Drei Punkte soll es für Straftaten, z.B. Unfallflucht, geben. Dafür gibt es zurzeit noch fünf bis sieben Punkte.


    ► Punkte-Konto und Folgen


    Maßnahmen sollen künftig ab einem niedrigerem Punktestand ergriffen werden:

    1-7 (Aktuelles Punktesystem) 1-3( Künftiges Punktesystem) Vormerkung ohne weitere Maßnahmen


    8-13 (Aktuelles Punktesystem) 4-5(Künftiges Punktesystem) Ermahnung, Information über Punktestand


    14-17(Aktuelles Punktesystem) 6-7(Künftiges Punktesystem) Verwarnung, Fahreignungsseminar


    18(Aktuelles Punktesystem) 8( Künftiges Punktesystem) Führerschein-Entzug


    Bei Straftaten wie z. B. Trunkenheit am Steuer soll der Führerschein wie bisher sofort futsch sein.


    ► Freiwilliger Punkteabbau


    Bei der Stufe „Ermahnung“ (4-5 Punkte) ist noch ein Abbau von Punkten möglich. Bedingung: ein freiwilliger Besuch eines Fahreignungsseminars. Dadurch können 2 Punkte abgebaut werden – allerdings nur einmal innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren.


    ► Verjährungsfristen


    Geplant ist: Jeder Eintrag verjährt für sich!


    Ein Eintrag der Kategorie 1 (ein Punkt) nach zweieinhalb Jahren (bisher zwei Jahre), ein Eintrag der Kategorie 2 (zwei Punkte) nach fünf Jahren (bisher ebenfalls zwei Jahre). Straftaten im Straßenverkehr sollen künftig generell erst nach zehn Jahren aus der Kartei getilgt werden, bislang gilt noch eine Frist von fünf bis zehn Jahren.


    Neu auch: Es soll keine automatischen Verlängerungen der Einträge mehr um immer zwei weitere Jahre geben, wenn innerhalb der Tilgungsfrist neue Verkehrssünden hinzukommen. Dadurch soll vermieden werden, dass der Punktestand in Flensburg über einen längeren Zeitraum immer höher wird (Kumulierung).


    Es soll auch keine Überlappungsfristen mehr geben, wenn ein neuer Verstoß vor Ablauf der (alten) Verjährung begangen wurde, aber erst später geahndet wird (z. B. weil der Fahrer nicht sofort ermittelt werden kann).
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    ► Löschung von Punkten


    Ordnungswidrigkeiten, die für die Verkehrssicherheit belanglos sind, sollen nicht mehr mit Punkten geahndet werden – dafür sollen die Buß- und Verwarngelder deutlich steigen.


    Die gute Nachricht: Punkte für „belanglose“ Verstöße sollen gelöscht werden. Dazu gehören beispielsweise:


    • Fahren in der Umweltzone ohne Plakette


    • Verstoß gegen das Sonn- und Feiertagsfahrverbot bzw. die Ferienreise-Verordnung


    • Fahren ohne Kennzeichen


    • Verstoß gegen Saisonkennzeichen oder Kurzzeitkennzeichen


    • Kennzeichen abgedeckt, z.B. durch Glas, Folien


    • Verstoß gegen Fahrtenbuchauflage


    ► Höhere Bußgelder


    Die Geldstrafen für Verkehrsgefährdung sollen noch einmal saftig erhöht werden. Beispielsweise soll telefonieren am Steuer künftig mit 70 anstatt 40 Euro geahndet werden. Wer im Winter mit Sommerreifen fährt, soll nach Plänen des Verkehrsministeriums in Zukunft auch 70 Euro berappen.


    Das Fahreignungsseminar, das ab sechs gesammelten Punkten verhängt wird, hat nichts mit der jetzigen MPU („Idiotentest“) zu tun.


    Das Fahreignungsseminar soll die bisher freiwilligen bzw. angeordneten Aufbauseminare ersetzen. Ziel der Neukonzeption: Ein reines „Absitzen“ soll verhindert werden, sondern am Ende tatsächlich das Fahrverhalten verbessern. Das Seminar soll aus zwei je 90-minütigen Kursen in der Fahrschule und drei je einstündigen Einzelgesprächen bei Verkehrspsychologen bestehen. Die Kosten sollen sich nach Schätzungen des Ministeriums auf rd. 600 Euro belaufen.


    Die Flensburger Reform ist vorerst gestoppt - bleibt abzuwarten, jetzt muss wohl der Vermittlungsausschuss ran! Es bleibt spannend.


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