Вот что нашел на одном австрийском сайте:
GGR Rechtsanwälte
Live-Streaming von Sportveranstaltungen
11. November 2013 von ZDDK
Facebook User-Frage:
Die Geschichten was und wie Filesharing im Netz geahndet wird ist mir klar.
Doch hätte ich mal eine Frage die zu diesem Themenkomplex sehr gut passt, aber leider bisher (fast) nie zur Sprache kommt.
Ich vermute, dass es vielen Leuten gar nicht bewusst ist, was sie da tun.
Es geht um das Live-Stremaing von Sportveranstaltungen. Dass das Ansehen über Flash Player legal ist, ist klar.
Allerdings werden mittlerweile immer häufiger auch Streams via Sopcast, Acestream und Streamtorrent angeboten.
Nur wird hierbei wie beim Filesharing über Torrent usw. auch, der Stream vom eigenen Rechner weiter verteilt.
Hierzu muss grundsätzlich eine Software installiert werden, die in der Regel nicht sofort als Torrent-Client erkennbar ist.
Hierbei wäre nun interessant zu wissen, ob z.B. ausländische Angebote
(z.B. Bundesligaspiele die von ausländischen TV-Stationen gezeigt werden z.b. Schweden oder Russland),
die via Torrent-Stremas unkontrolliert weltweit vom eigenen PC aus weiterverbreitet werden als strafbare Handlung zu werten sind.
Ich sehe hier zwei Problemstellungen.
Erstens:
Sky ist der Inhaber der Übertragungs und Erstverwertungsrechte in Deutschland.
Der in England ansässige b2bsky hat adäquat die dortigen Übertragungsrechte.
Allerdings verlor er einen Rechtstreit (meines Wissens nach sogar vor dem EUGH), bei dem es darum ging,
dass eine Wirtin in Ihrem Pub öffentlich die Übertragung eines nicht-englischen (griechischen?) Anbieters per Abo via Satellit zeigte,
da diese wesentlich günstiger war.
Es durften soweit ich mich an den Urteilstext erinnere leidiglich weder der Vorlauf zum Spiel (Hymne, Vorbericht etc.)
noch das Pausenprogramm oder der Nachbericht gezeigt werden. Die Aufführung des reinen Spiels wurde ihr gestattet.
Hat Sky hierzulande eine rechtliche Möglichkeit, gegen das Streamen Sky-fremder Anbieter aus dem Ausland vorzugehen?
Zweitens:
Wenn ein ausländischer Stream in Deutschland verbreitet wird, ist dies dann hinsichtlich des obigen EU-Urteils ebenfalls als “Straffrei” gegenüber dem AUSLÄNDISCHEN Anbieter anzusehen?
Wie Eingangs schon erwähnt wird meiner Meinung nach zu sehr das Torrent-Filesharing in den Vordergrund gestellt.
Es wäre nett, wenn ihr bei eurer Veranstaltung das Thema Video-/Audio-Streaming via torrent etc. ebenfalls mit anschneidet.
И далее ответ анвальта:
Experten-Antwort:
Sehr konkrete Fragen, deren Beantwortung heute den Rahmen sprengen würde.
Так что ждем-с...