Ну вот и до меня добрались
Выкладываю текст моего сегодняшнего юберашунга с мыла .
Платить разумеется не собираюсь , просто "страна должна знать своих героев"
А так же все серьёзные адвокатские конторы
Betreff: Abmahnung der Urheberrechtsverletzung an auf Youtube im Jahr 2013
Sehr geehrte/r Youtubenutzer/in,
Grund unserer Beauftragung ist eine von Ihrem Internetanschluss aus begangene Urheberrechtsverletzung über die Plattform Youtube. Unserer Mandantin die Intl. Musik Copyright Agency, nachfolgend als IMCA bezeichnet, steht das ausschließliche Recht zu, dieses Werk zu vervielfältigen (§§ 16, 94 f. UrhG). Dieses Recht wurde durch das Streamen des betreffenden Werkes über Ihren Internetanschluss verletzt.
Folgende Daten konnte die seitens unserer Mandantschaft beauftragte Ermittlungsfirma feststellen und beweissicher dokumentieren:
Zeitraum: 25.01.2013 – 12.09.2013
E-Mail-Adresse: .......................................
Portal: Youtube
Unsere Mandantin hat daher vor dem Landgericht Homburg Ihren Internet-Service-Provider gemäß § 101 Abs. 9 UrhG auf Auskunft in Anspruch genommen. Das Landgericht hat für diesen Vorfall sowohl die Rechtsinhaberschaft als auch die ordnungsgemäße Erfassung der Rechtsverletzung und Funktionsweise der Ermittlungssoftware bejaht. In dem Beschluss mit dem Aktenzeichen 233 0 173/13 wurde Ihrem Internetserviceprovider die Herausgabe Ihrer Daten gestattet.
Die beim Streamen des genannten Werkes technisch notwendige Zwischenspeicherung stellt ein Vervielfältigen nach § 16 UrhG dar und steht ausschließlich dem Urheber bzw. dem Rechteinhaber zu. Hierfür spielt es keine Rolle, ob das Werk dauerhaft oder nur vorübergehend gespeichert wird. Eine rechtmäßige Nutzung der Raubkopie (§ 44a UrhG) ist ohne Genehmigung des Urhebers nicht möglich (vgl. AG Leipzig, Urteil vom 21.12.2011 - Az. 200 Ls 390 Js 184/11). Eine erlaubte Vervielfältigung zum privaten Gebrauch (§ 53 UrhG) kommt hier von vornherein nicht in Betracht, da eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet worden ist. Daher hat unsere Mandantschaft gegen Sie einen Anspruch auf Unterlassung und Schadensersatz (§ 97 UrhG). Weiterhin hat unsere Mandantschaft gegen Sie den Anspruch auf Vernichtung aller bei Ihnen noch befindlichen rechtswidrigen Kopien (§ 98 UrhG).
Aufgrund der Zuordnung der oben bezeichneten E-Mail-Adresse zu Ihrem Internetanschluss besteht ein Anscheinsbeweis dafür, dass der Inhaber für die Rechtsverletzung verantwortlich ist. Dies hat der Bundesgerichtshof jüngst in seiner Morpheus-Entscheidung am 15.11.2012 bestätigt (Az. I ZR 74/12). Als Anschlussinhaber müssen Sie sich auch das Verhalten Dritter zurechnen lassen. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12.05.2010 (Az. I ZR 121/0) entschieden, dass der Betrieb eines nicht ausreichend gesicherten WLAN-Anschlusses adäquat kausal für Urheberrechtsverletzungen ist, die unbekannte Dritte unter Einsatz dieses Anschlusses begehen. Im Rahmen der sekundären Darlegungs- und Beweislast ist von Ihnen darzulegen und zu beweisen, dass ausreichende Sicherungsmaßnahmen getroffen wurden. Als Anschlussinhaber haften Sie daher zivilrechtlich für die Rechtsverletzung. Die unerlaubte Vervielfältigung urheberrechtlich geschützter Werke wird gemäß § 106 UrhG zudem mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren bestraft.
Namens und in Vollmacht unserer Mandantin machen wir hier mit Gemäß § 97a Abs. 3 UrhG einen Erstattungsanspruch gegen Sie geltend. Sie haben unserer Mandantin den durch die unerlaubte Verwertung entstandenen Schaden zu ersetzen, den wir hier mit 39,61 Euro beziffern. А чо они так мало хотят
Wir bitten Sie den fälligen Betrag binnen 10 Tagen zu überweisen, da wir sonst gezwungen sind weitere Schritte zu unternehmen die zusätzliche Kosten verursachen werden. Diese Kosten sind von ihnen zu tragen. Sollten wir in den nächsten 10 Tagen keinen Zahlungseingang von ihnen feststellen können, entstehen Folgekosten die den bisherigen Betrag von 39,61€ um ein Vielfaches übersteigen können.Ещё и грозятся Mit dem Eingang ihrer Zahlung sind alle unsere rechtlichen Forderungen an Sie beglichen.
Den Eingang des fälligen Betrages von 39,61€ erwarten wir auf folgende Kontoverbindung:
Florian Ruck
Kto: 8997114
BLZ: 10010010
Postbank
IBAN: DE32100100100008997114
BIC: PBNKDEFF
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwälte
Dirk Uwe Zajonc & Florian Ruck
Im Südfeld 12
33334 Gütersloh
Kontakt:
Telefon: 05241 / 9649 578
Internet: Пожалуйста зарегистрируйся для просмотра данной ссылки на страницу.