Bausparen: Bundesgerichtshof segnet Vertragskündigungen ab - Das sind die Folgen

  • у кого баушпар - может будет интерессно:
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    «Все будет так, как должно быть, даже если будет иначе»

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    "In Krisenzeiten suchen Intelligente nach Lösungen. Idioten die Schuldigen." (Loriot)

  • Баушпаркасса может кундиговать фертраг, если достигнут 100% суммы указанный в фертраге (поэтому накопленную сумму вместе с процентами никогда не следует доводить до 100%) лучше остановиться на 80% и больше в кассу ничего не вносить. Нет накопленной суммы, фертраг идет дальше.


    Ну а если говорить об этом судебном решении, то максимальный срок ограничили 10 годами после готовности фертрага к цутайлунг.
    (как правило это 35 - 50% от суммы фертрага. У всех по-разному. Нужно смотреть фертраги)


    Защитники потребителей опасаются. что сейчас баушпаркассы попытаются под шумок расторгнуть и недостигшие этой планки договора )


    Важно!
    Если баушпаркасса обоснованно расторгнет договор или если накопленная сумма достигнет 100% или если клиент еще в процессе накопления заявит, что он в будущем не планирует брать кредит.
    Тогда фертраг расторгается и клиент не получает оговоренных договором бонусов.
    (без претензий на полноту и точность)


    тут есть немного
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    Мы все умрем. Но это не точно.

  • Es war der sonst eher verbraucherfreundliche Bundesgerichtshof, der am Dienstag diesen Verträgen die Grundlage entzog. Sein Urteil stützt die fragwürdige Praxis vieler Bausparkassen, die in den vergangenen Jahren bereits mehr als eine Viertelmillion Altverträge gekündigt haben, weil ihnen die Sparzinsen zu hoch waren.
    Dabei haben die Bausparer nur getan, was ihnen ihr Bausparkassenvertreter gepredigt hatte: Sie sind „jetzt noch schnell zu Wüstenrot!“ gegangen oder dem Bausparfuchs nach Schwäbisch Hall gefolgt – und haben unterschrieben. Damals haben die Bausparkassen ganz bewusst spezielle Tarife konstruiert für Kunden, die eher nicht bauen, sondern eigentlich nur sparen wollten. „A-Rendite“ hieß zum Beispiel so ein Tarif, von Traumrenditen war bei einem anderen die Rede. Nun sind die Versprechen von einst nichts mehr wert.

    Fast 30 Millionen Bausparverträge haben die Deutschen in ihren Schränken. Diese vier Dinge sollten Bausparer jetzt wissen:
    1
    Vor der Zuteilungsreife darf nicht gekündigt werden
    Wer einen alten oder neueren Bausparvertrag hat, der noch nicht zuteilungsreif ist, braucht sich überhaupt keine Gedanken zu machen. Zuteilungsreif wird der Vertrag erst, sobald Sie genug eingezahlt und lange genug gespart haben, um auch einen Kredit von der Bausparkasse zu bekommen. Die Bausparkasse schreibt Sie dann an und bietet Ihnen Ihr Bauspardarlehen und die Auszahlung des Guthabens an. In den meisten Tarifen müssen Sie etwa die Hälfte der Bausparsumme ansparen, damit der Vertrag zuteilungsreif wird – also etwa 15.000 Euro bei einer Bausparsumme von 30.000 Euro.
    TIPP: Rufen Sie einfach bei der Bausparkasse an, falls Sie unsicher sind, wann Ihr Bausparvertrag zuteilungsreif ist.
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    Zehn Jahre nach der Zuteilung wird es schwierig
    Nach der Zuteilungsnachricht können Sie zehn Jahre unbehelligt weitersparen. Von da an kann die Bausparkasse kündigen. Während der Zehn-Jahres-Frist müssen Sie allerdings aufpassen, dass Ihr Guthaben nicht größer wird als die Bausparsumme, denn auch dann kann die Bausparkasse den Vertrag beenden. Einige Bausparkassen rechnen dabei sogar die Bonuszinsen, die der Bauspartarif vielleicht am Schluss zahlt, auf die Bausparsumme drauf. Ob das erlaubt ist, ist vor Gericht noch strittig.
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    Lassen Sie sich keinen Anschlussvertrag aufschwatzen
    Wer die zehn Jahre erreicht, muss zukünftig davon ausgehen, dass die Bausparkasse kündigt. Wenn Ihnen das passiert, sollten Sie nicht auf das Angebot für einen neuen Vertrag eingehen, den Ihre Bausparkasse bestimmt bereithält: Die aktuellen Tarife haben immer noch die alten Kosten – 1 Prozent oder mehr an Abschlussgebühr – und sind jetzt zusätzlich schlecht verzinst!


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    Мы все умрем. Но это не точно.