Vorsicht lebenserwartung.de, iqfight.de von Unternehmen: VitaActive Ltd

  • будьте осторожны на eтих саитах lebenserwartung.de, iqfight.de von Unternehmen: VitaActive Ltd




    Auch gleich lebensprognose.com ; sei-filmstar.de ; zuvielalkohol.com ; schonmalgelebt.com ; Sternenhoroskop.de ; check-deinen-sex.de

    Сообщение было отредактировано 4 раз, последнее редактирование пользователем ANTOR ().

  • сделал как-то на втором саите тест, и через пару недель получил по е-маил рехнунг. ну коне4но-же не заплатил. полу4ил узе два манунга и угрозу, что мои данные передадут в инкассо и будут давить оттуда, как быть?????????

  • во первых научиться пользоваться поиском по форуму.
    во вторых не размещать подобные вопросы в разделе фахинформатика.

  • мике, если ты такои умныи, заиди и посмотри как ето все хорошо отлажено. Возможно наидешь для себя Fachinformatiku

  • Teure Tests, versteckte Kosten, hohe Rechnung


    Immer mehr Anbieter stellen Tests zu den verschiedensten Themen ins Internet. Dass die Teilnahme horrende Summen kosten soll, verstecken sie im Kleingedruckten. Erst wenn die hohe Rechnung ins Haus flattert, erkennen die Betroffenen, dass sie hereingefallen sind. Doch ihre Chancen sich zu wehren stehen gut.


    Das Geschдftsprinzip: GroЯe Versprechen, kleingedruckte Preise


    Erst waren es die Dialer, dann Abrechnung per Handy-Payment, danach die Seiten mit versteckten Abonnements: Alle paar Monate denken sich dubiose Geschдftsleute neue Tricks aus, um mit Internetnutzern das schnelle Geld zu machen. Eine neuere Masche ist nichts anderes als altbekannte Bauernfдngerei – nur eben im modernem Gewand. Das Konzept: Man denkt sich eine Frage aus, die viele Menschen interessieren kцnnte und verspricht, sie bei einem Online-Test zu beantworten. Um teilnehmen zu kцnnen, muss der Internetnutzer „nur“ seine Daten in ein Formular eintragen – und die Zustimmung zu den Allgemeinen Geschдftsbedingungen (AGB) per Klick bestдtigen. Doch genau diese AGB haben es in sich. Was auf den Anmeldeseiten meist nur klein gedruckt am untersten Seitenende steht, wird erst hier ein wenig deutlicher: Die Tests sind alles andere als gratis.


    Fallbeispiele teurer Tests im Internet


    Teure Tests, Fragebцgen und Aktionen gibt es zu den unterschiedlichsten Themen im Internet. Mal soll man dabei die eigene Lebenserwartung herausfinden kцnnen, mal werde man zu einem Casting eingeladen, mal stelle man fest, ob man zu viel Alkohol trinkt. Fьr den Test auf lebensprognose.com etwa verlangte die Schweizer Firma Xentria AG im Sommer 2006 satte 59 Euro. Gleich 84 Euro sollten fдllig werden, wenn man sich auf der Seite sei-filmstar.de angemeldet hat. Teilnehmer dьrften an einem „Erotik-Casting“ teilnehmen, heiЯt es – ьbrigens auch in den Spam-Mails, in denen fьr die Seite geworben wurde. Noch dreister agierte die Firma Alblanca GmbH auf einer anderen Seite. „Trinkst du zu viel Alkohol?“, fragte sie auf zuvielalkohol.com. Bei normaler Bildschirmauflцsung war auch hier (Stand: August 2006) nur die Anmeldemaske fьr den „Sofort-Test“ sichtbar:



    Erst ganz unten auf der Seite, damit erst nach Scrollen sichtbar und klein gedruckt, wurde die Kostenfalle deutlich. „Der Gesamtpreis betrдgt 96 Euro“, war nдmlich dort zu lesen:



    Dass die Seite zuvielalkohol.com massenhaft per Spam beworben wird, machte auch hier die Sache nur noch schlimmer. Gleiches galt fьr schonmalgelebt.com, bei der ebenfalls 96 Euro fдllig werden sollten. So richtig in die Vollen griff zur gleichen Zeit eine GmbH aus Winsen. Sternenhoroskop.de lautete ihre Seite, auf der ein „universelles Tageshoroskop“ versprochen wurde. Nur in kleiner, grauer Schrift, ganz unten auf der Seite, wurde der Preis genannt: Horrende 19,90 Euro pro Monat, zahlbar fьr ein halbes Jahr im Voraus. Im wahrsten Sinn des Wortes „billig“ war da schon das Angebot auf der Seite check-deinen-sex.de. „Mit diesem Test kannst Du alle wichtigen Sex-Bereiche wie „Sinnlichkeit“, „Phantasien“ und „Know-How“ untersuchen“, versprach der Betreiber aus Saarbrьcken auf seiner Seite. Was in jeder Teeny-Zeitung fьr 2,50 Euro zu bekommen ist, kostete bei ihm 20 Euro.


    Bewerbung per Spam und Partnerprogramm


    Opfer fanden die Betreiber dieser Tests zuhauf. Zum einen kam es immer wieder vor, dass Seiten dieser Art per Spam beworben wurden, also mit Werbe-Mails, die tausendfach gestreut wurden. Zum anderen ist und war fast jede Test-Seite mit einem „Partnerprogramm“ verbunden. Die Anbieter suchen also andere Webmaster, die fьr ihre Seite werben. Fьr jedes angelockte Opfer versprechen sie dabei Provisionen. Das moderne Drьcker-Konzept geht zumeist auf. Affiliates, die auf der Jagd nach dem schnellen Geld alle Skrupel vergessen, gibt es offenbar zuhauf.


    Das Inkasso: Rechnungen, Mahnungen, Drohungen


    Weigert sich ein Opfer zu bezahlen, beginnt der verzweifelte Besuch des Seitenbetreibers, das Geld einzutreiben. Auch das lдuft immer nach dem gleichen Schema ab. Zuerst kommt die Rechnung per Mail. Dabei wird die „gespeicherte IP-Adresse“ als Beweis angefьhrt und um schnelle Bezahlung gebeten. Danach folgt das Erinnerungsschreiben mit ersten Drohungen. Die nдchste Stufe besteht meist aus dem Schreiben eines Inkassobьros oder Anwalts. Hier werden die Drohungen verschдrft, von noch hцheren Kosten und Betrugsanzeigen ist in den Briefen meist zu lesen. Gelegentlich werden auch – nicht unbedingt immer passende – Urteile und Paragraphen zitiert, oder Klagen und Pfдndungen in Aussicht gestellt: „Wir kooperieren mit einem Anwaltsermittlungsbьro und kцnnen so auch bei bewussten Falschangaben an die richtigen Daten des Nutzers kommen (vgl. Urteil 161 C 40353/03)“, drohte im August 2006 eine Firma, die 30 Euro fьr einen Intelligenztest forderte. Was das fьr ein Urteil sein soll, und von welchem Amtsgericht es gefдllt wurde, verschwieg das Unternehmen, berichteten Betroffene.


    Nach drei oder vier Schreiben kommt meistens – nichts mehr. Bislang ist erst ein einziger Fall bekannt, in dem der Betreiber einer solchen Seite seine Forderung tatsдchlich eingeklagt hдtte. Das Geschдftsmodell wurde ihm vor Gericht glatt um die Ohren gehauen und die Klage abgewiesen (siehe unten).


    So erkennen Sie Testseiten mit Kostenfalle


    Fьr Internetnutzer ist es sehr einfach, Kostenfallen dieser Art zu erkennen. Denn die Masche ist stets die Gleiche:


    Im Mittelpunkt der Kцderseiten steht immer ein Anmeldeformular. Die versprochenen Leistungen selbst sind austauschbar und meist nur buntes Beiwerk.


    Neben oder unter der Anmeldemaske muss der „Teilnehmer“ per Klick die AGB der Seite bestдtigen. Diese sind in der Regel hinter einem Link versteckt.


    Die hohen Preise sind meist nur im Kleingedruckten am untersten Seitenrand zu finden – und in den AGB.


    Fast immer ist auf den einschlдgigen Seiten ein Link namens „Partnerprogramm“ zu finden. Dort werben die Anbieter mit satten Provisionen um Affiliates, die diese Seite bewerben sollen.


    Nicht selten sitzen die Anbieter solcher Tests im Ausland oder verstecken sich hinter Briefkastenfirmen.


    Beworben werden die Seiten sehr oft in Form von Spam, also illegalen Werbemails.



    Was tun als Opfer teurer Tests - Ein Blick auf die Rechtslage


    Die rechtlichen Grundlagen zu Vertragsschlьssen im Internet sind eindeutig. Vertrдge sind in der Regel formfrei und kцnnen schriftlich, mьndlich oder auch durch sonstiges Verhalten geschlossen werden. Im Internet kцnnen Vertrдge per E-Mail oder durch schlichtes Anklicken von Buttons zustande kommen. Voraussetzung ist aber, dass der Empfдnger die Erklдrung als ein Vertragsangebot verstehen darf. Das hat folgende Konsequenzen fьr Betroffene:


    Wenn ein Anbieter aufgrund der Gestaltung seiner Homepage nicht davon ausgehen darf, dass der Kunde mit einer Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo oder einen kostenpflichtigen Dienst eingehen mцchte, dann kann sich der Verbraucher darauf berufen, dass kein Vertrag geschlossen wurde. Im Streitfall muss der Anbieter den Abschluss eines Vertrages beweisen, wenn er seine Vergьtung einfordert. Wird z.B. nur versteckt auf die Kostenpflichtigkeit hingewiesen, ansonsten aber mehrfach mit "gratis" geworben, darf der Anbieter nicht davon ausgehen, dass der Verbraucher mit der Anmeldung ein kostenpflichtiges Abo eingehen mцchte. Solche Auslegungsfragen behandelt z.B. die Entscheidung Amtsgericht Mьnchen, Urt.v. 25.07.2005 (Az: 163 C 13423/05).


    Bei im Internet geschlossenen Vertrдgen steht Verbrauchern regelmдЯig ein Widerrufsrecht nach 312d Abs. 1 i.V.m. § 355 BGB zu. Der Widerruf kann innerhalb einer Widerrufsfrist von 14 Tagen in Textform (Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rьcksendung der Ware erklдrt werden. Dabei genьgt die rechtzeitige Absendung (§ 355 Abs. 1 BGB). Erfolgt die Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss, betrдgt die Widerrufsfrist einen Monat. Der Unternehmer muss im Streitfall beweisen, dass und wann die Widerrufsbelehrung erfolgt ist. Bei Vertrдgen ьber die Lieferung von Waren beginnt die Frist frьhestens mit Eingang der Warenlieferung. In allen anderen Fдllen beginnt die Widerrufsfrist erst dann, wenn dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in klarer und verstдndlicher Weise in Textform mitgeteilt wurde. Eine Widerrufsbelehrung (§ 355 Abs. 2 BGB) muss deutlich gestaltet ist, sich also durch Farbe, BuchstabengrцЯe, Sperrschrift oder Fettdruck vom restlichen Text in nicht ьbersehbarer Weise abheben, in dauerhafter Weise in Textform erfolgen, so dass ein Exemplar der Belehrung beim Verbraucher verbleiben kann. Dies erfordert keine Zusendung per E-Mail, es reicht aus, wenn der Verbraucher z.B. online in nicht zu ьbersehender Weise zum Speichern oder Ausdrucken aufgefordert wird. Sie muss Name und Anschrift desjenigen enthalten, demgegenьber der Widerruf zu erklдren ist, auf den Fristbeginn hinweisen und darauf, dass der Widerruf in Textform erfolgen kann und keine Begrьndung erfordert, darauf hinweisen, dass der Widerruf auch durch Rьcksendung der Ware erfolgen kann und darauf hinweisen, dass zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung genьgt.


    Zusдtzlich kann ein Vertrag angefechtet werden nach § 119 BGB wegen Irrtums, wenn der Verbraucher im Irrtum darьber war, dass er mit dem Anklicken eines Buttons eine rechtlich verpflichtende Erklдrung abgibt, weil er z.B. dachte nur an einem Gewinnspiel teilzunehmen oder wenn er sich ьber den konkreten Vertragsinhalt geirrt, z.B. davon ausging, das Angebot koste deutlich weniger oder gar nichts. Wenn anzunehmen ist, dass er den Vertrag bei Kenntnis der Sachlage und bei verstдndiger Wьrdigung des Falles nicht geschlossen hдtte, kann er in diesen Fдllen wegen Irrtums anfechten. Die Anfechtung muss ohne schuldhaftes Zцgern (unverzьglich) erfolgen, nachdem er von dem Anfechtungsgrund Kenntnis erlangt hat (§ 121 BGB). Bei einem Irrtum ьber die Kostenpflichtigkeit eines Angebots muss er also mцglichst rasch nach Empfang der Rechnung anfechten, wenn er erst durch die Rechnung bemerkt, dass das Angebot kostenpflichtig sein soll. Dabei genьgt es, wenn die Anfechtungserklдrung unverzьglich abgesendet worden ist. Wenn dem Anbieter durch die Anfechtung ein Schaden entsteht und er diesen konkret beweisen kann, hat der Anfechtende diesen zu ersetzen. Ersatzfдhig sind aber nur die Schдden, die dadurch entstehen, dass der Anbieter auf die Gьltigkeit der Erklдrung vertraut hat, § 122 BGB. Der Schadensersatzanspruch kann nicht hцher sein als das vertragliche Entgelt. Die Schadensersatzpflicht tritt aber nicht ein, wenn der Anbieter damit rechnen musste, dass der Kunde sich bei der Anmeldung irren wьrde, also wenn er z.B. damit rechnen musste, dass der Kunde von einem Gratis-Angebot ausgehen wird.


    Anfechten kann aber auch derjenige, der den Vertrag aufgrund einer arglistigen Tдuschung oder einer Drohung geschlossen hat (§ 123 BGB). Die Anfechtung einer nach § 123 BGB anfechtbaren Willenserklдrung kann nur binnen Jahresfrist erfolgen, § 124 BGB. Die Jahresfrist beginnt mit der Entdeckung der Tдuschung bzw. dann, wenn die durch die Drohung entstandene Zwangslage aufhцrt. Eine Schaden des Tдuschenden oder Drohenden ist nicht zu ersetzen.


    Gerichtsentscheidungen und Urteile


    Bis heute (Stand Februar 2007) ist erst ein Fall bekannt, bei dem ein Anbieter gegen einen zahlungsunwilligen "Kunden" gerichtlich vorging. Und er scheiterte klдglich: Das Amtsgericht Mьnchen entschied, dass kostenpflichtige Internetdienste (in diesem Fall die Berechnung einer Lebenserwartung) nicht bezahlt werden mьssen, wenn die Zahlungspflicht im Kleingedruckten und in den AGB versteckt ist. “Versteckt sich die Zahlungspflicht in den allgemeinen Geschдftsbedingungen, kann diese Klausel ungewцhnlich und ьberraschend und damit unwirksam sein, wenn nach dem Erscheinungsbild der Website mit einer kostenpflichtigen Leistung nicht gerechnet werden musste“, meinte das Gericht. Das Urteil (AG Mьnchen, Urteil vom 16.01.2007, Az. 161 C 23695/06) ist rechtskrдftig.

  • ANTOR я могу понять возмущение, но официальный язык форума -Русский, это раз. Два - в раздел Fachinformatiker это подходит также как тема "eBay меня кинули". Для это есть специальные разделы - Ух блин я не мод, я бы такие постинги резал, только пыль стояла.

  • М-да, "ОФИЦИАЛЬНЫЙ язык сайта-русский" .Следует ли это понимать, как запрещение использавания немецкого языка на сайте исходящее от издателей сайта или это просто отсебятина от посетителей сайта неудосужившихся проживая в Германии изучить немецкий язык. В любом случае такая дискриминация имеет весьма неприятный запашок... А запрещать то чего ты не понимаешь по своей ограниченности-это конечно КРУТО.
    Так можно и вообще латинский алфавит запретить и писать ВСЁ исключительно кириллицей.

  • А ты почитай правила форума . Это полезно .
    Если тебе хочется общения на немецком , есть достаточно форумов на этом языке . А здесь пожалуйста на русском , ведь наш форум читают не только из Германии , а также с России , Украины , Дании , Финляндии , Канады .

  • @ Waldy
    За пять лет на форуме мог бы и удосужиться разок прочитать:


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    Обязанности посетителей форума
    2.1
    - Официальный язык форума "русский".
    Допускается публикация небольших цитат на немецком или английском языках,
    если это уместно в сложившейся ситуации.

  • Я уже давно заметил, что даже самое короткое сообщение на немецком языке как правило немедленно подвергоется раздражённому окрику. Вот и в даннои конкретном случае человеку проживающему в Германии ответили статьёй напечатанной на немецком языке. И насколько я понимаю, он ничего против не имеет. Раздражение зта статья вызвала у другого, которому эта статья ненужна, но похоже он её прочитать не может, и это для него просто возмутительно. Но это его личные проблемы.

  • Цитата

    Я уже давно заметил, что даже самое короткое сообщение на немецком языке как правило немедленно подвергоется раздражённому окрику.


    А вот это ты врёшь ! Дать тебе ссылки на сообщения , где не было окриков , так как это было к месту ?

  • Цитата

    Со слов пользователя Waldy
    Я уже давно заметил, ..... Раздражение зта статья вызвала у другого, которому эта статья ненужна, но похоже он её прочитать не может, и это для него просто возмутительно. Но это его личные проблемы.


    Насколько мне известно, этот "другой" тебе сто очков вперед даст, не только в немецком.... :)
    А вот по поводу моего замечания, что ты правила форума никогда не читал, судя по этому:

    Цитата

    Со слов пользователя Waldy
    М-да, "ОФИЦИАЛЬНЫЙ язык сайта-русский" .Следует ли это понимать, как запрещение использавания немецкого языка на сайте исходящее от издателей сайта или это просто отсебятина от посетителей сайта.....


    Так что прочитай.
    Мало того что тема в неподходящем месте, так ты еще и флудишь не по теме... :)
    Кончится предупреждением. Есть раздел- дела форума, там и фантазируй.

  • во, блин, моды пошли.
    в чужом разделе флудят, а баны не дают.


    впрочем я тоже флужу.
    прошу меня не банить.



    ;) ;) ;) ;) ;) ;)



    а лебенспрогноз бушует дальше.


    и еше, олафа танка давят.....вирусами:
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    Сообщение было отредактировано 1 раз, последнее редактирование пользователем mike ().