Bundesverwaltungsgericht prüft erneut Filmförderabgabe

  • Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig befasst sich an diesem Mittwoch (23. Februar) erneut mit der umstrittenen Filmförderabgabe. Die Kinobetreiber, die neben den Fernsehsendern und der Videowirtschaft von der Filmförderungsanstalt (FFA) dafür zur Kasse gebeten werden, wehren sich gegen die Abgabe. Sie halten insbesondere die Bemessungsgrundlagen für ungerecht und beklagen, dass sie von der Förderung künstlerisch hochwertiger Filme, die es häufig nicht mal ins Kino schaffen, gar nichts haben.


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