Seit dem 1. April 2013 sind die neuen Verkehrsregeln in Kraft. Die Änderungen der Straßenverkehrsordnung (StVO) betreffen Autofahrer und Radfahrer zugleich, besonders Falschparker müssen tiefer in die Tasche greifen. Denn mehrere Parkverstöße werden erheblich teurer.
Wer schnell in die Bank zum Geld abheben oder einfach nur kurz Brötchen beim Bäcker holen will, der sollte sich nun zweimal überlegen, wo er parkt. Denn mit den Änderungen der StVO werden vor allem Falschparker zur Kasse gebeten. Parken ohne Parkschein oder –scheibe kostet seit dem 1. April 2013 mindestens zehn Euro, fünf Euro mehr als zuvor. Eine halbe Stunde überziehen liegt nun bei einer Strafe von 15 Euro, zwei Stunden bei 20 Euro und drei Stunden bei 25 Euro. Auch diese Parkverstöße kosten jeweils fünf Euro mehr als vor der Neufassung der StVO. Der Höchstsatz von 35 Euro gilt weiterhin, wenn Feuerwehrzufahrten oder Behindertenparkplätze zugeparkt werden.
Doch mit diesen Bußgelderhöhungen für Falschparker ist es nicht genug. Wer sein Auto auf einem Radweg abstellt, muss 20 Euro zahlen – ab einer Stunde sogar 30 Euro. Auch hier wurde das Strafmaß um fünf Euro erhöht.
Es geht sogar noch teurer: Das Parken in Fußgängerbereichen oder anderen Verbotszonen wurde bisher mit einem 15-Euro-Bußgeld geahndet, seit dem 1. April kostet dieses Vergehen 25 Euro – zehn Euro mehr als zuvor.
Wer sein Auto richtig geparkt hat, ist damit aber noch nicht auf der sicheren Seite. Denn wer seine Autotür beim Aussteigen unvorsichtig öffnet, gefährdet Radfahrer und muss mit einer Strafe von 20 Euro rechnen. Vor der Neufassung der StVO war lediglich ein Bußgeld von zehn Euro fällig.
Doch nicht nur Autofahrer, auch Radfahrer müssen deutlich mehr für Verkehrsverstöße berappen. Auf dieser Seite können Sie sich über die Neuregelungen für Radler informieren. Außerdem gibt es mit der Neufassung der StVO neue Schilder wie ein Zusatzzeichen für Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf Radwegen und Fahrbahnen. Dazu gibt es ein neues Schild, welches den Anfang und das Ende von Parkraumbewirtschaftungszonen anzeigt. Sackgassen, die am Ende eine Durchfahrt für Radfahrer haben, werden nun gesondert gekennzeichnet. Schilder wie das Zeichen für einen beschrankten Bahnübergang entfallen hingegen. Sie können aber noch bis 2022 stehen bleiben.
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