если вы застрянете где угодно, кроме Германии и не выйдите на работу, то вам не обязаны платить зарплату начиная с вашего пропуска , это было всегда. Конечно вам заплатят по договору за другие отработанные дни и отпуск.
Любой карантин уже в Германии это предписание немецких властей, зарплату вы получите фактически из фондов.
Предупреждение работодателя, это личная инициатива и суд при проблемах это не пропустит. Мое мнение. Работодатель не имеет право вмешиваться в ваш отдых.
С твоим последним предложением полностью согласен, по первому абзацу: ты наверное не полностью или не внимательно прочитал что я написал! Нету тяги спорить или "доказывать". Мне без разницы кто и откуда мне заплатит, факт что заплатят за пропуск не по моей вине!
Я тебе в кратце перевёл и ответил из текста который пришёл 24.06. на рабочее мыло от DB, вот выдержка:
ЦитатаПоказать весь кодBitte beachten Sie: Die Bundesregierung hat eine erneute Rückholaktion von deutschen Urlaubern ausgeschlossen. Sollte sich die Lage im Reiseland verändern, kann es unter Umständen zu einem ungeplanten, verlängerten Aufenthalt und dadurch zu weiteren Kosten kommen.
Bitte prüfen Sie daher unbedingt vor Reiseantritt für Ihren Aufenthaltsort, welche Regelungen gelten und wie das Infektionsgeschehen vor Ort eingeordnet wird.
Sofern Sie in nächster Zeit aus privater Veranlassung ins Ausland reisen wollen, prüfen Sie bitte vor Reiseantritt, ob Sie nach Ihrer Rückkehr nach den geltenden landesrechtlichen Bestimmungen an der Wiederaufnahme Ihrer Arbeit gehindert wären (vorgeschriebene Quarantäne, Absonderung, o.ä.). Sollten Sie planen, in ein Risikogebiet zu reisen, teilen Sie dieses bitte Ihrer Führungskraft vor Reiseantritt mit, damit für eine mögliche Quarantäne die Planung von Ersatzpersonal, insbesondere an betriebsnotwendigen Stellen, möglich ist.
Ein Entschädigungsanspruch nach dem Infektionsschutzgesetz besteht dann nicht, wenn Sie aus privater Veranlassung in ein von behördlicher Seite definiertes Risikogebiet reisen und Sie wussten oder hätten wissen müssen, dass sich daraus bei Rückkehr eine Quarantänepflicht für Sie ergibt. In diesem Fall sind Sie für Ihre Arbeitsverhinderung und die fehlende Beschäftigungsmöglichkeit durch den Arbeitgeber selbst verantwortlich. Für die eintretenden Fehlzeiten erhalten Sie daher kein Entgelt. Die ausgefallene Arbeitszeit müssen Sie nicht nacharbeiten.
Dies gilt nicht, wenn während der Urlaubsreise die Quarantäneverordnung aufgehoben wird, während der Urlaubsreise eine neue Quarantäneverordnung erlassen wird oder die Arbeitsleistung auch vom Homeoffice aus erbracht werden kann.
Unter Umständen kann es auch bei einem Urlaub im Inland zu Einschränkungen und neuen Regelungen kommen. Das hängt vom Infektionsgeschehen in den kommenden Wochen und Monaten ab.
Weiterhin gilt zu beachten, dass die ärztliche Versorgung im Ausland unter Umständen hohe Kosten umfassen kann und im Notfall auf Einheimische begrenzt werden kann.
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