Von Oktober an überprüfen die Finanzämter die Daten von mehr als 20 Millionen Rentnern, um herauszufinden, ob sie rückwirkend zum Januar 2005 Steuern zahlen müssen. Betroffen sind aber nicht alle.
Seit 2005 ist die Besteuerung der Renten durch das Alterseinkünftegesetz neu geregelt. Die Änderung wurde notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht entschieden hatte, dass es zwischen den Steuern für Beamtenpensionen und denen für die gesetzliche Rente ein Gleichgewicht geben muss. Seither müssen alle Rentner Steuern zahlen, deren Altersbezüge eine bestimmte Grenze übersteigen. Das kann der Fall sein, wenn neben der gesetzlichen Rente etwa Riesterverträge oder Lebensversicherungen ausgezahlt werden.
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и для полного сщастья ,
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Erst ab 2040 werden die Neurenten voll besteuert
Wesentlich ist aber, dass der prozentuale Anteil der steuerfreien Rente mit jedem Jahr des Rentensintritts sinkt. Für 2008 sind dies nur noch 16.800 Euro. Dabei ist der Grundsatz, dass für Bestandsrenter der Jahre 2005 und früher die Hälfte der Rente steuerfrei ist. Hinzu kommt das steuerfreie Existenzminimum von derzeit 7.664 Euro. Das steht jedem Bürger zu. Außerdem sind die Werbungskosten – das sind bei Rentnern normalerweise Krankenkassenbeiträge und die Beiträge zur Pflegeversicherung - hinzu zu rechnen.
Bis 2020 sinkt die steuerfreie Rente jährlich um zwei Prozentpunkte, danach bis 2040 um jeweils einen Prozentpunkt. Ab 2040 muss die gesamte Rente versteuert werden. Nachgelagerte Besteuerung nennt dies die Finanzverwaltung. Für jeden Neurentner gilt: Es gilt der Prozentsatz des Jahres des ersten Rentenbezuges für den Rest des Lebens.
Die Steuertabellen sind nur auf die Freibetrag überschießenden Alterseinkünfte anzuwenden. Daraus ergeben sich verhältnismäßig geringe Steuerbeträge. Dennoch ist jedem, der nach seinen Renten- und sonstigen Einkünften für eine Steuerzahlung in Betracht kommt, zu raten, sich frühzeitig mit dem für seinen Wohnsitz zuständigen Finanzamt in Verbindung zu setzen. Ab 2009 müssen die Rentenversicherungsträger alle Zahlungen einer im Aufbau befindlichen Zentralstelle melden. Und die sendet Kontrollmitteilungen an die Wohnsitz-Finanzämter.
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