Ab Montag, dem 01. August 2016, soll es keinen Routerzwang mehr geben. Ab 1.8.2016 ist es sowohl Kunden mit einem klassischen (V)DSL-Anschluss als auch Kunden der Kabelnetzbetreiber überlassen, welchen Router sie verwenden.
Doch wie sieht die Umsetzung in der Praxis aus und ist es überhaupt für den einzelnen Kunden praktikabel, auf einen eigenen Router zu setzen? Gerade die Kabelnetzanbieter waren versucht, möglichst viele Hürden einzurichten, Angefangen bei der Einschränkung dass der Rotuerzwang nur für neuere Verträge entfällt bis hin zu dem Hinweis, dass man bitte den gemieteten Router behalten möge, um im Falle einer Störung über ein offiziell unterstütztes Gerät zu verfügen. Es gibt also trotz recht eindeutiger Gesetzeslage viel Unsicherheit, was die tatsächliche Umsetzung angeht.
Da das Thema Routerzwang aktuell alle wichtigen IT-Nachrichten-Seiten beschäftigt, habe ich an dieser Stelle einmal verschiedene Quellen zu den aktuellen Themen zusammengetragen. Ab morgen werde ich zudem versuchen, Erfahrungen mit der neuen Freiheit zu sammeln und hier zusammenzustellen, damit jeder selbst abschätzen kann, ob es ihm den Aufwand einen eigenen Router zu kaufen und zu konfigurieren wert ist.
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Zum 1. August 2016 fällt der sogenannte Routerzwang. Ab dann dürfen die Internet-Zugangsanbieter die Nutzung von Routern beliebiger Hersteller nicht mehr einschränken. Bisher haben die Anbieter die Möglichkeit, ihren Kunden bestimmte Router zu ihren DSL-, Glasfaser- oder Kabel-Verträgen zwangsweise zu verordnen. Nach Inkrafttreten des Gesetzes soll der Kunde die freie Wahl haben, für welchen Router er sich entscheidet. Wie die Verbraucherzentrale Sachsen mitteilt, gilt die Neuerung für alle Kunden, die ab August einen neuen Vertrag abschließen. Bei bestehenden Verträgen komme die Routerfreiheit nicht automatisch zum Einsatz, heißt es.
Nach einem Bericht von Heise Online haben diverse Netzbetreiber ihre Kunden daran gehindert, eigene Router direkt am Internet-Anschluss zu betreiben. So hätten sie zum Beispiel die Herausgabe von Zugangsdaten für einige oder alle tariflich zugesicherten Dienste verweigert. Dies habe dazu geführt, dass an ihren Netzen nur solche Router vollständig funktionierten, die sie selbst zur Verfügung stellten.
Bei Vodafone soll weiterhin ein Gerät des Unternehmens notwendig sein, welches im Falle einer Störung angeschlossen werden muss. Unitymedia-Kunden, die einen Tarif nutzen, der vor April 2013 gebucht wurde, müssen weiterhin einen Router des Kabelnetzbetreibers verwenden und können nicht frei wählen. – Neue Gesetze und Regelungen: Ab 1. August 2016: Änderungen bei Bafög, Hartz IV und Routerzwang |