Arbeitslosengeld auch ohne Kündigung möglich

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    Dortmund (dpa/tmn) - Ein Anspruch auf Arbeitslosengeld kann auch bestehen, obwohl man nicht gekündigt hat. Entscheidend ist, dass die Person "beschäftigungslos" ist.

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    Das Urteil: Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die Arbeitsagentur, ihr Arbeitslosengeld I zu zahlen (Az.: S 31 AL 84/16). Für die Arbeitslosigkeit reiche eine faktische Beschäftigungslosigkeit, erklärte das Gericht. In diesem Fall habe die Klägerin das Beschäftigungsverhältnis mit dem Land Nordrhein-Westfalen faktisch beendet, da sie sich weigere, an ihrem bisherigen Stammgericht eingesetzt zu werden. Auch habe sich die Frau der Arbeitsvermittlung zur Verfügung gestellt. Sie dürfe die förmliche Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit dem Land Nordrhein-Westfalen davon abhängig machen, eine anderweitige zumutbare Arbeit gefunden zu haben.


    Über das Urteil berichtete die Arbeitsgemeinschaft Sozialrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV). © dpa


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