Telekommunikationsgesetz

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    Das neue Telekommunikationsgesetz tritt am 1. Dezember in Kraft und macht es Verbrauchern und Verbraucherinnen in Deutschland künftig leichter, aus Verträgen rauszukommen. Bisher wurden die meist zweijährigen Laufzeitverträge für Handy oder Internet meist um ein Jahr verlängert, wenn man die Kündigungsfrist verpasst hatte. Dies ist ab dem 1. Dezember nicht mehr erlaubt. Kundinnen und Kunden dürfen ab dann monatlich kündigen, wenn die Erstlaufzeit verstrichen ist. Dies gilt nicht nur für neue, sondern auch für bestehende Verträge.

    jurafakten