Besonders Fahranfänger und Senioren betroffen.
Autofahrer aufgepasst!
Die EU berät derzeit über einen neuen Regulierungshammer, der Millionen Autofahrer betreffen könnte. Ein erster Gesetzesentwurf sieht erhebliche Einschränkungen vor allem für Fahranfänger und Senioren vor.
1.
Gestaffelte Tempolimits nach Altersgruppen. Für Fahranfänger wäre eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 90 km/h vorgesehen. Dies würde es Fahranfängern praktisch unmöglich machen, auf Autobahnen zu überholen. Ferner würde der Probeführerschein nach der Probezeit eine erneute Fahrprüfung erfordern.
2.
Für Fahranfänger könnte es die Möglichkeit von nächtlichen Fahrverboten geben. Der Entwurf besagt: „Die Mitgliedstaaten können besondere Vorschriften für Fahranfänger festlegen, um das nächtliche Fahren von Mitternacht bis 6 Uhr zu beschränken“
3.
Senioren könnten erhebliche Kosten und die ständige Angst vor dem Verlust ihres Führerscheins erwarten. Der Entwurf sieht vor, dass der Führerschein ab dem 60. Lebensjahr nur noch sieben Jahre gültig ist, ab dem 70. Lebensjahr nur noch fünf Jahre und ab dem 80. Lebensjahr nur noch zwei Jahre. Anschließend müsste der Führerschein auf eigene Kosten nach umfangreichen medizinischen und psychologischen Untersuchungen erneuert werden, wobei die EU darüber entscheidet, ob der Führerschein erneut ausgestellt wird.
4.
Eine der umstrittensten Änderungen: Eine Gewichtsgrenze für den Führerschein. Gemäß dem Entwurf soll für alle PKW-Führerscheine der Klasse B (alte Klasse 3) eine Gewichtsgrenze von 1800 Kilogramm gelten (bisher 3500 kg), verbunden mit einer Höchstgeschwindigkeit von 110 km/h. Personen, die größere Fahrzeuge fahren möchten, müssten einen eigenen Führerschein der Klasse „B+“ erwerben, der erst ab 21 Jahren erhältlich ist.
Die vorgeschlagene Regelung zielt insbesondere darauf ab, das Fahren von SUVs und großen Fahrzeugen zu erschweren oder es unter 21 Jahren sogar unmöglich zu machen.
Der Entwurf enthält auch andere Änderungen, wie eine EU-weite Vereinheitlichung von Bußgeldern. Die Reaktionen anderer Fraktionen auf den Entwurf sind noch unklar, da einige das vorgeschlagene Gesetz als zu weitreichend ansehen. Der Entwurf wird im Parlament und später in den Mitgliedstaaten diskutiert und muss dann von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden.
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