хочу предупридить тех у кого соседи (редиски)... тем кто не вкурсе...
Wer sich heutzutage selbstдndig machen will, hat es schwer genug. Die Banken tun sich hart, einem Kredit zu geben. Je nach Beruf braucht man einen Haufen behцrdliche Genehmigungen. Angestellte kann man sich wegen der hohen Personalkosten kaum leisten und in der Anfangsphase ist es erst einmal schwierig, an Auftrдge zu heranzukommen,
Deshalb versucht man natьrlich, am Anfang seine Kosten so gering wie mцglich zu halten. Dazu gehцrt auch, dass man zunдchst einmal keine Betriebsrдume anmietet, sondern in seiner eigenen Wohnung ein Zimmer ausrдumt, dort einen Schreibtisch, einen Computer und ein Fax aufstellt und so erst einmal loslegt. Dann allerdings erhebt sich sofort die bange Frage: Muss der Vermieter das eigentlich genehmigen oder kann er mir einen Strich durch die Rechnung machen?
Grundsдtzlich dьrfen Sie in Ihrer Mietwohnung einen Beruf oder ein Gewerbe nur mit Zustimmung des Vermieters ausьben. Der Vermieter ist aber verpflichtet, Ihnen diese Zustimmung zu erteilen, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfьllen. Dabei tun sich folgende Fragen auf:
* Wann muЯ mir der Vermieter die Berufsausьbung in der Wohnung erlauben?
* Welchen Umfang darf meine berufliche Tдtigkeit in der Wohnung haben?
* Kann mein Vermieter die Erlaubnis evtl. widerrufen?
* Muss ich, wenn ich mir eine solche Erlaubnis hole, evtl. mehr Miete bezahlen?