Illegale Kopien von Musik und Filmen bleiben auch fьr den privaten Gebrauch strafbar.
Fuer Verbraucher bleibt allerdings ein Schlupfloch:
Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) verwies auf § 153 die Strafprozessordnung
Dieser zufolge kann der Staatsanwalt ein Verfahren einstellen, wenn die Schuld gering ist und kein
цffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Dies sei in 99,9 Prozent solcher Fдlle so.
Eine ursprьnglich bei der Modernisierung des Urheberrechts geplante "Bagatellklausel" wurde auf Betreiben
der Union aus dem am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedeten Entwurf gestrichen.
Der Klausel zufolge sollten Verbraucher straffrei bleiben, wenn die Zahl der Kopien gering sei
und sie nur dem Privatgebrauch dienten. Damit sollte unter anderem eine "Kriminalisierung der Schulhцfe" vermieden werden.
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