Rentenregelung 2007

  • Rentenbeitrдge steigen 2007


    Der Anstieg des Rentenbeitrags von aktuell 19,5% auf 19,9% zum Jahresanfang 2007 ist bereits beschlossen. Mit der Erhцhung sollen die Rentenkassen aus ihrer prekдren finanziellen Lage befreit werden. Wie dramatisch diese ist, zeigt die Tatsache, dass in diesem Jahr erstmals ein Zuschuss von 800 Mio. ? an Bundesmitteln vorzeitig ьberwiesen werden musste, um die Auszahlung der Renten zu gewдhrleisten. Im Gegenzug sollen dafьr die Beitrдge lдngerfristig stabil bleiben und bis 2020 die gesetzlich festgeschriebenen Ziele von 20% und bis 2030 von 22% nicht ьberschreiten.


    Hцheres Renteneintrittsalter beschlossen


    Als weitere MaЯnahme wurde kьrzlich die lдngere Lebensarbeitszeit beschlossen. Ab 2012 bis 2029 wird schrittweise das Renteneintrittsalter auf 67 Jahre angehoben. Ausgenommen sind Versicherte, die schon vorher eine Leistungszeit von 45 Jahren nachweisen kцnnen. Von Ausnahmeregelungen profitieren zudem Arbeitnehmer, die vor dem 01.01.2007 eine Altersteilzeitvereinbarung geschlossen haben, дltere Erwerbsgeminderte und Schwerbehinderte.


    Was bedeutet das fьr die Versicherten?


    Neben der steigenden Belastung fьr die gesetzliche Rente mьssen Versicherte noch mehr als bisher auf private Vorsorge setzen. Frauen sind hier besonders benachteiligt, weil sie im Durchschnitt niedrigere Gehдlter beziehen, aufgrund von Erziehungszeiten weniger Erwerbsjahre nachweisen kцnnen und ьberdurchschnittlich oft in Teilzeitmodellen arbeiten. Sie haben somit geringere Rentenansprьche und zugleich weniger Mittel zur privaten Altersvorsorge.


    Alternativen zur gesetzlichen Rente


    Rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmer und Selbstдndige, Arbeitslose, geringfьgig Beschдftige oder Beamte haben bei Abschluss einer zertifizierten Riester-Rente Anspruch auf die staatliche Fцrderzulage mit zusдtzlichen Steuervorteilen. Fьr Selbstдndige, denen die Riester-Rente nicht offen steht, bietet sich die ebenfalls staatlich ьber Steuervorteile gefцrderte „Rьrup-Rente“ an. Sie genieЯt besonderen Pfдndungsschutz und wird bei Arbeitnehmern im Fall von Arbeitslosigkeit nicht auf das Vermцgen angerechnet.


    Daneben lдsst sich die eigene Altersvorsorge durch weitere Produkte aus dem Angebot der Versicherer und Banken, durch eigen genutzte Immobilien oder andere langfristig steigende Investitionen abrunden. Bei Unsicherheit ьber den eigenen Versorgungsstand und zur Planung sollte man sich etwa von spezialisierten Rechtsanwдlten fachkundig und unabhдngig beraten lassen.



    Aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts


    Nachdem inzwischen auch Betriebsrenten dem vollen Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag unterliegen, hat das Bundessozialgericht (BSG) nun auch die Ьbertragung des Pflegeversicherungsbeitrages zu Lasten der Rentner fьr verfassungsgemдЯ erklдrt (Az.: B 12 RJ 2/05 R). Seit 2004 wird der Beitrag nicht mehr zur Hдlfte von den Rentenversicherungstrдgern ьbernommen, sondern muss zu 100% von den Rentnern selbst gezahlt werden. Der Klage von Betroffenen, die sich auf eine Verletzung des Eigentumsgrundrechts berufen hatten, gab das BSG nicht statt. Die Entlastung der Rententrдger diene dem legitimen Zweck der Arbeitsmarktbelebung wдhrend die Mehrbelastung der Rentner mit monatlich durchschnittlich 9,99 ? (bzw. 8,79 ? im Osten) verhдltnismдЯig sei. Zumal sehr niedrige Renten oder die Altersgrundsicherung nicht betroffen wдren. Wer hier als Rentner auf Entlastung gehofft hatte, wird nun enttдuscht.


    Aktueller Hinweis:
    Viele Riester-Berechtigte mьssen noch bis zum 31.12.2006 den Zulagenantrag fьr das abgelaufene Jahr 2004 nachholen, um nicht die staatliche Fцrderung fьr 2004 endgьltig zu verlieren.