так, для информации.
Das neue Elterngeld - eine Frage des Einkommens?
Die staatliche Familienfцrderung wird mit Einfьhrung des neuen Elterngeldes erheblich verдndert. War das bisherige Erziehungsgeld als Sozialleistung im Kindesinteresse ausgestaltet, richtet sich das neue Elterngeld als Lohnersatzleistung vorwiegend nach dem Erwerbseinkommen der Eltern, um erwerbstдtigen Paaren mehr Anreiz fьr die Elternschaft zu geben, denn erstmals erhalten auch Familien mit mehr als 30.000 ? Jahreseinkommen staatliche Unterstьtzung.
Elterngeld gibt es fьr Kinder, die ab dem 1. Januar geboren werden
Fьr bis zum 31. Dezember 2006 Geborene bleibt es wie bisher beim Erziehungsgeld. Eltern von Kindern, die ab dem 1. Januar 2007 geboren werden, kцnnen dagegen schon das neue Elterngeld beantragen. Allerdings zahlt der Staat bei erwerbstдtigen Eltern nur, wenn mindestens ein Elternteil seine Berufsausьbung unterbricht oder reduziert. Teilzeitarbeit ist bis zu 30 Wochenstunden mцglich und auch Erwerbslose kцnnen Elterngeld beziehen. Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag bei der Erziehungsstelle, in dem verbindlich festgelegt wird, welcher Elternteil fьr welche Zeit die Kinderbetreuung ьbernehmen soll und fьr welchen Zeitraum Elterngeld beansprucht wird. Nur in Hдrtefдllen sind nachtrдgliche Дnderungen vorgesehen. Nach der Geburt des Kindes sollte der Antrag mцglichst frьh gestellt werden, denn die Unterstьtzung wird rьckwirkend nur fьr die letzten drei Monate vor Antragstellung gezahlt.
Fьr die Hцhe ist das durchschnittliche Nettoeinkommen entscheidend
Grundsдtzlich betrдgt das Elterngeld 67% des letzten monatlichen Nettoeinkommens. Der Berechnung wird das durchschnittliche Nettoeinkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt zugrunde gelegt. Bei Reduzierung der Berufstдtigkeit auf Teilzeit ist nicht das Nettoeinkommen, sondern die Differenz zwischen vor der Geburt erzieltem Einkommen und Teilzeitlohn maЯgebend. Der absolute Betrag ist auf maximal 1.800 ? begrenzt, was einem Einkommen von 2.700 ? netto entspricht. Erwerbslose erhalten stets einen Sockelbetrag von 300 ?. Geringverdiener mit bis zu 1.000 ? Einkommen kцnnen bis zu 100% des Nettoeinkommens bekommen. Pro 20 ?, die das Einkommen unter 1.000 ? liegt, steigt die Ersatzrate dann um je einen Prozentpunkt. Steuertipp fьr Verheiratete, die Nachwuchs planen: Fьr Doppelverdiener, die beide in Lohnsteuerklasse IV besteuert sind, kann sich ein Wechsel der Steuerklasse lohnen. Erhцht sich durch den Wechsel das durchschnittliche Nettoeinkommen des betreuenden Ehegatten, so steigt sein Elterngeldanspruch entsprechend. Der weniger verdienende Elternteil, der im Regelfall das Kind betreut, sollte daher in Steuerklasse III, der besser verdienende in Steuerklasse V wechseln. Der Partner in Steuerklasse V muss zunдchst mehr Steuern an den Fiskus abfьhren, bekommt aber zu viel gezahlte Steuern beim Jahresausgleich wieder erstattet, weil bei der Einkommensteuer letztlich die tatsдchliche Steuerschuld berьcksichtigt wird. Ein Steuerklassenwechsel kann jederzeit innerhalb eines laufenden Jahres jeweils bis zum 30.11. beantragt werden.
Betreuen beide Partner ihr Kind, verlдngert sich die Bezugsdauer
Der Monatsbetrag wird im Regelfall fьr 12 Monate gezahlt. Die Bezugsdauer verlдngert sich um 2 Monate, wenn der Partner ebenfalls fьr mindestens 2 Monate seine Berufstдtigkeit zur Kinderbetreuung reduziert oder unterbricht. Mit einer auf die Hдlfte reduzierten Monatszahlung kann die Laufzeit auf 24 bzw. 28 Monate gestreckt werden. Beanspruchen beide Elternteile gleichzeitig die Familienfцrderung, verkьrzt sich die Bezugsdauer entsprechend. Fьr erwerbstдtige Alleinerziehende, die allein die elterliche Sorge ausьben oder das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, besteht der Elterngeldanspruch einschlieЯlich der zwei Partnermonate. Erwerbslose Alleinerziehende bekommen dagegen den Sockelbetrag fьr 12 Monate.
Mutterschaftsgeld wird auf das Elterngeld angerechnet
Arbeitnehmerinnen, die bereits Anspruch auf Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss haben, mьssen sich dies beim Elterngeld anrechnen lassen, da es sich um Leistungen handelt, die dem gleichen Zweck (Einkommensersatz) aus dem gleichen Anlass (Geburt eines Kindes) dienen. Bei ALG II, Sozialhilfe, Unterhalt, Wohngeld und Kinderzuschlag bleibt das Elterngeld bis zum Mindestbetrag von 300 ? anrechnungsfrei.
Familien mit mehreren Kleinkindern erhalten 10% extra
Der Staat zahlt einen Geschwisterbonus von 10%, solange mindestens ein Geschwisterchen unter 3 Jahren im Haushalt lebt, oder ab zwei oder mehr Geschwistern, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Auch Mehrlingsgeburten werden belohnt: Pro Neugeborenen gibt es 300 ? zusдtzlich, z.B. bei Zwillingen 300 ?, bei Drillingen 600 ?.