Привет,
в мае прошлого года Vermieter повысил Grundmiete.
Несколько дней назад я получил письмо о повышении Grundmiete.
Подскажите, пожалуйста, имеет ли право Vermieter так повышать Grundmiete, и как среагировать на это письмо?
Привет,
в мае прошлого года Vermieter повысил Grundmiete.
Несколько дней назад я получил письмо о повышении Grundmiete.
Подскажите, пожалуйста, имеет ли право Vermieter так повышать Grundmiete, и как среагировать на это письмо?
Много нюансов но можно поднимать в течении трёх лет на 15-20%. Но нужно обосновывать.
имеет ли право
ЦитатаSind vertraglich keine Mietpreisanpassungen vorgesehen, hat der Vermieter die Möglichkeit die Miethöhe an die ortsübliche Vergleichsmiete anzupassen. Der Vermieter benötigt für die Mieterhöhung die Zustimmung des Mieters, § 558 BGB.
нужно внимательно глядеть в договор о Аренде твоего жилья.
Точно в твоей ситуации дать оценку происходящему очень сложно.
имеет ли право Vermieter так повышать Grundmiete, и как среагировать на это письмо?
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А может хозяин хочет чтобы вы освободили квартиру, а как вас заставить кундиговатся не знает. Вот и повышает расценки. А почему так так разные могут быть причины.
Я бы для начала спросил в Rathause Mietspiegel,из которого можно примерно узнать сколько € за кв.м. может твой хозяин брать.Ну а потом дальше думать.
в мае прошлого года Vermieter повысил Grundmiete.
Несколько дней назад я получил письмо о повышении Grundmiete.
Отсюда по подробней!
Сообщать о повышении нужно заранее в письменном виде.
Если в договоре такого пункта нет, то ты должен это повышении подписать. Без подписи не повышается. Квартиродатель может подать в суд, чтобы ты подписал.
Так же есть Sonderkündigungsrecht.
[quote='Mycraft',index.php?page=Thread&postID=2943389#post2943389]Но нужно обосновывать. [/quote
Они обосновывают средними ценами в городе.
Так же есть Sonderkündigungsrecht.
ЦитатаПоказать весь кодBürgerliches Gesetzbuch
Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597)
Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a)
Kapitel 2 - Die Miete (§§ 556 - 561)
Unterkapitel 2 - Regelungen über die Miethöhe (§§ 557 - 561)
§ 561
Sonderkündigungsrecht des Mieters nach Mieterhöhung
(1) 1Macht der Vermieter eine Mieterhöhung nach Пожалуйста зарегистрируйся для просмотра данной ссылки на страницу. oder § 559 geltend, so kann der Mieter bis zum Ablauf des zweiten Monats nach dem Zugang der Erklärung des Vermieters das Mietverhältnis außerordentlich zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. 2Kündigt der Mieter, so tritt die Mieterhöhung nicht ein.
(2) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597)
Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a)
Kapitel 2 - Die Miete (§§ 556 - 561)
Unterkapitel 2 - Regelungen über die Miethöhe (§§ 557 - 561)
§ 558
Mieterhöhung bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
(1) Der Vermieter kann die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen, wenn die Miete in dem Zeitpunkt, zu dem die Erhöhung eintreten soll, seit 15 Monaten unverändert ist. Das Mieterhöhungsverlangen kann frühestens ein Jahr nach der letzten Mieterhöhung geltend gemacht werden. Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 werden nicht berücksichtigt.
(2) Die ortsübliche Vergleichsmiete wird gebildet aus den üblichen Entgelten, die in der Gemeinde oder einer vergleichbaren Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage einschließlich der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit in den letzten vier Jahren vereinbart oder, von Erhöhungen nach § 560 abgesehen, geändert worden sind. Ausgenommen ist Wohnraum, bei dem die Miethöhe durch Gesetz oder im Zusammenhang mit einer Förderzusage festgelegt worden ist.
(3) Bei Erhöhungen nach Absatz 1 darf sich die Miete innerhalb von drei Jahren, von Erhöhungen nach den §§ 559 bis 560 abgesehen, nicht um mehr als 20 vom Hundert erhöhen (Kappungsgrenze). Der Prozentsatz nach Satz 1 beträgt 15 vom Hundert, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Gemeinde oder einem Teil einer Gemeinde besonders gefährdet ist und diese Gebiete nach Satz 3 bestimmt sind. Die Landesregierungen werden ermächtigt, diese Gebiete durch Rechtsverordnung für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen.
(4) Die Kappungsgrenze gilt nicht,
1. wenn eine Verpflichtung des Mieters zur Ausgleichszahlung nach den Vorschriften über den Abbau der Fehlsubventionierung im Wohnungswesen wegen des Wegfalls der öffentlichen Bindung erloschen ist und
2. soweit die Erhöhung den Betrag der zuletzt zu entrichtenden Ausgleichszahlung nicht übersteigt.
Der Vermieter kann vom Mieter frühestens vier Monate vor dem Wegfall der öffentlichen Bindung verlangen, ihm innerhalb eines Monats über die Verpflichtung zur Ausgleichszahlung und über deren Höhe Auskunft zu erteilen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn die Verpflichtung des Mieters zur Leistung einer Ausgleichszahlung nach den §§ 34 bis 37 des Wohnraumförderungsgesetzes und den hierzu ergangenen landesrechtlichen Vorschriften wegen Wegfalls der Mietbindung erloschen ist.
(5) Von dem Jahresbetrag, der sich bei einer Erhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete ergäbe, sind Drittmittel im Sinne des § 559a abzuziehen, im Falle des § 559a Absatz 1 mit 8 Prozent des Zuschusses.
(6) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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Спасибо, сейчас буду разбираться
В принципе, если написано и обосновано правильно, то шансов у тебя нет, он подаст в суд который обяжет тебя подписать.
Вот так должно выглядеть:
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Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597)
Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a)
Kapitel 2 - Die Miete (§§ 556 - 561)
Unterkapitel 2 - Regelungen über die Miethöhe (§§ 557 - 561)
§ 558a
Form und Begründung der Mieterhöhung
(1) Das Mieterhöhungsverlangen nach § 558 ist dem Mieter in Textform zu erklären und zu begründen.
(2) Zur Begründung kann insbesondere Bezug genommen werden auf
1. einen Mietspiegel (§§ 558c, 558d),
2. eine Auskunft aus einer Mietdatenbank (§ 558e),
3. ein mit Gründen versehenes Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen,
4. entsprechende Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen; hierbei genügt die Benennung von drei Wohnungen.
(3) Enthält ein qualifizierter Mietspiegel (§ 558d Abs. 1), bei dem die Vorschrift des § 558d Abs. 2 eingehalten ist, Angaben für die Wohnung, so hat der Vermieter in seinem Mieterhöhungsverlangen diese Angaben auch dann mitzuteilen, wenn er die Mieterhöhung auf ein anderes Begründungsmittel nach Absatz 2 stützt.
(4) Bei der Bezugnahme auf einen Mietspiegel, der Spannen enthält, reicht es aus, wenn die verlangte Miete innerhalb der Spanne liegt. Ist in dem Zeitpunkt, in dem der Vermieter seine Erklärung abgibt, kein Mietspiegel vorhanden, bei dem § 558c Abs. 3 oder § 558d Abs. 2 eingehalten ist, so kann auch ein anderer, insbesondere ein veralteter Mietspiegel oder ein Mietspiegel einer vergleichbaren Gemeinde verwendet werden.
(5) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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А здесь про согласие и суд:
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Buch 2 - Recht der Schuldverhältnisse (§§ 241 - 853)
Abschnitt 8 - Einzelne Schuldverhältnisse (§§ 433 - 853)
Titel 5 - Mietvertrag, Pachtvertrag (§§ 535 - 597)
Untertitel 2 - Mietverhältnisse über Wohnraum (§§ 549 - 577a)
Kapitel 2 - Die Miete (§§ 556 - 561)
Unterkapitel 2 - Regelungen über die Miethöhe (§§ 557 - 561)
§ 558b
Zustimmung zur Mieterhöhung
(1) Soweit der Mieter der Mieterhöhung zustimmt, schuldet er die erhöhte Miete mit Beginn des dritten Kalendermonats nach dem Zugang des Erhöhungsverlangens.
(2) Soweit der Mieter der Mieterhöhung nicht bis zum Ablauf des zweiten Kalendermonats nach dem Zugang des Verlangens zustimmt, kann der Vermieter auf Erteilung der Zustimmung klagen. Die Klage muss innerhalb von drei weiteren Monaten erhoben werden.
(3) Ist der Klage ein Erhöhungsverlangen vorausgegangen, das den Anforderungen des § 558a nicht entspricht, so kann es der Vermieter im Rechtsstreit nachholen oder die Mängel des Erhöhungsverlangens beheben. Dem Mieter steht auch in diesem Fall die Zustimmungsfrist nach Absatz 2 Satz 1 zu.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.
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Ты так и не ответил мне подробно, ты пишешь: "В мае прошлого года повысил. Несколько дней назад получил письмо о повышение."
С какого числа он хочет повышеннную сумму получать?
Что стоит в письме? Скан увидеть было-бы не плохо