Wenn Prävention allein nicht hilft und auch die betrieblichen Möglichkeiten ausgeschöpft sein sollten, können sich Mobbingopfer auch juristisch wehren. Schwere Mobbinghandlungen können strafbar sein.
Es kann sich hierbei um
Körperverletzung (§223 StGB) (Sie liegt vor, wenn durch Mobbing jemand erkrankt und ein Arzt dies attestiert.)
Beleidigung (§185 StGB)
Verleumdung (§187 StGB) oder
Nötigung (§240 StGB)
aber
Problematisch ist jedoch immer der konkrete Nachweis des Mobbings, da Mobber versuchen, ihre Handlungen zu verschleiern. Im Falle eines
Strafverfahrens werden viele Mobber daher nicht verurteilt und können danach ungestört weiter mobben