Всем привет , помогите разобраться , получил со своего банка сообщение такого рода :
sind Sie kirchensteuerpflichtig? Die netbank ist gesetzlich ver-
pflichtet, ab dem 01.01.2015 den Kirchensteueranteil Ihrer
Abgeltungsteuer an das Finanzamt mit abzuführen.
Aus diesem Grund fragen wir jährlich Ihre Konfessionsdaten beim
Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie nicht möchten,
dass das BZSt Ihre Konfessionsdaten herausgibt, können Sie der
Datenweitergabe bis zum 30. Juni eines Jahres widersprechen.
Sie erhalten alle Informationenzum Thema Kirchensteuer und
Widerrufsrecht unter:
Kirchensteuer
Die nachstehenden Informationen sind für Sie nur von Bedeutung, wenn Sie
• einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft angehören und
• in Deutschland steuerpflichtig sind.
Ab dem 1. Januar 2015 sind wir gesetzlich verpflichtet, den Kirchensteueranteil Ihrer Abgeltungsteuer automatisch an das Finanzamt abzuführen. „Automatisch“
bedeutet, dass kirchensteuerpflichtige Kunden nichts weiter veranlassen müssen, um ihre kirchensteuerlichen Pflichten im Zusammenhang mit der Abgeltungssteuer
nachzukommen. Die netbank wird Ihre Kirchensteuer bequem und einfach für Sie abführen.
Ihre Konfessionsdaten werden ab diesem Jahr jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) abgefragt. Die Abfrage wird erstmalig im Zeitraum vom
1. September bis 31. Oktober 2014 durchgeführt.
Für Angehörige einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft teilt uns das BZSt Ihr persönliches „Kirchensteuerabzugsmerkmal“ (KISTAM) mit. Das KISTAM
gibt Auskunft über Ihre Zugehörigkeit zu einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft und den gültigen Kirchensteuersatz. Meldet uns das Bundeszentralamt,
dass Sie keiner kirchensteuererhebenden Glaubensgemeinschaft angehören, ziehen wir auch keine Kirchensteuer ab.
Wenn Sie nicht möchten, dass das Bundeszentralamt für Steuern uns Ihr KISTAM mitteilt, können Sie bis zum 30.06. eines Jahres mit einem Sperrvermerk
widersprechen. Senden Sie dazu die Erklärung zum Sperrvermerk bis zum 30.06. eines Jahres direkt an das BZSt. Die Sperrvermerkserklärung müssen Sie
auf einem amtlich vorgeschriebenen Vordruck beim BZSt einreichen (§ 51a Abs, 2c, 2e Einkommensteuergesetz). Der Vordruck steht auf Пожалуйста зарегистрируйся для просмотра данной ссылки на страницу.
unter dem Stichwort „Kirchensteuer“ bereit. Der Sperrvermerk gilt unbefristet und für sämtliche Bankverbindungen. Wir werden für Sie ab dem Folgejahr keine
Kirchensteuer abführen. Ihr Widerspruch wird dem zuständigen Finanzamt gemeldet.
Für weitergehende Fragen zum Kirchensteuerabzug wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater. Mehr Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter
Я извеняюсь что получилось так много , помогите разобраться , получаеться без нашего личного согласия они смотрят что на конте и на кого это распространяеться ? Где то слышал что этот налог платят не во всех землях. Может кто разьяснить что по чём.