Für den Ausdruck „Leck mich doch“ etwa kommt man mit bis zu 300 Euro Strafe noch recht günstig weg. Bei deftigeren Ausdrücken wird's gleich vierstellig. „Du Schlampe“ kostet gleich 1900 Euro.
Es geht aber auch noch heftiger: In besonders schweren Fällen droht laut § 185 des Strafgesetzbuches sogar eine Freiheitsstrafe.
Beleidigung
Was ist eine Beleidigung?
Beleidigt werden kann in Wort und in Geste. Egal wie, laut Strafgesetzbuch Paragraf 185 handelt es sich um eine Straftat, die vor Gericht verhandelt wird.
Welche Strafen drohen?
Je nach Schwere Geld- oder Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr, bis zu zwei Jahren, wenn Tätlichkeiten im Spiel waren.
Wie hoch sind die Strafen?
Anders als bei Verkehrsverstößen gibt es bei Straftaten wie Beleidigung keine festen Regelsätze. Die Höhe richtet sich nach dem Einkommen des Beschuldigten und wird mit bis zu 30 Tagessätzen berechnet. Ein Tagessatz ist das monatliche Nettoeinkommen durch 30 geteilt. Es können aber auch höhere Tagessätze festgelegt werden.
Ist „Beamtenbeleidigung“ teurer?
Meistens schon. Grund: Wer einen Polizisten beleidigt, greift den Staat und seine Vertreter an.
Wird auch Fluchen in einer Fremdsprache oder einem Dialekt verfolgt?
Ja. Problematisch wird nur der Nachweis, dass es tatsächlich eine Beleidigung war. Ohne Zeugen kommt es deshalb meist nicht zur Verhandlung vor Gericht.
Kann man jemanden per Blitzfoto beleidigen?
Durchaus. Der Bearbeiter der Blitzfotos kann sich durch einen Stinkefinger als Amtsperson beleidigt fühlen. Auch hier droht eine Anzeige
Straffrei fluchen, wie geht das?
Wir wollen hier keine Anleitung für flegelhaftes Benehmen am Steuer geben. Aber ist Ihnen schon mal ein unflätiges Schimpfwort herausgerutscht, gilt: Beim Fluchen ohne Zeugen steht Aussage gegen Aussage – das Gerichtsverfahren wird eingestellt. Billiger wird es meist, wenn Sie beim
Fluchen ein freundschaftliches Du vermeiden. Einen Polizisten „Sie Schwein“ zu nennen, kostet nur 200 Euro, „Du Schwein“ schnell 2000 Euro.
Unser Tipp:
Halten Sie sich im Zaum. Wenn Sie Ihrem Ärger Luft machen müssen, dann lieber mit ein wenig Ironie (... ist das ein schöner Strafzettel ...). Das wird billiger
Beleidigungen durch Gesten
• Eine „Gebührentabelle“ gibt es bei Gesten nicht. Die hier genannten Geldstrafensind Gerichtsurteilen zu Einzelfällen entnommen.
Wichtig zu wissen: Die Strafen können je nach Fall und Urteil nach unten wie oben abweichen
Die Zunge herausstrecken: 150 Euro
Einen Kreis aus Daumen und Zeigefinger bilden: 675 Euro
Einen Vogel zeigen: 750 Euro
Mit der Hand vor dem Gesicht wedeln („Bekloppt“-Andeutung): 1000 Euro
Den Mittelfinger (Stinkefinger) zeigen: 4000 Euro
„Leck mich doch!“ 300 Euro
„Dumme Kuh!" 300 Euro
„Du armes Schwein, du hast doch eine Mattscheibe!" 350 Euro
„Wegelagerer!" 450 Euro
„Du bist doch zu dumm zum Schreiben!" 450 Euro
„Du blödes Schwein!" 475 Euro
„Hast du blödes Weib nichts Besseres zu tun?" 500 Euro
„Was willst du, du Vogel?": 500 Euro
„Asozialer!" 550 Euro
Einen Polizisten duzen 600 Euro
„Dir hat wohl die Sonne das Gehirn verbrannt!" 600 Euro
„Du Holzkopf!" 750 Euro
„Bei dir piept es wohl!" 750 Euro
„Sie sind ja krankhaft dienstgeil!" 800 Euro
„Verfluchtes Wegelagerergesindel!" 900 Euro
„Kasperleverein!" 1000 Euro
„Wichtelmann!" 1000 Euro
„Du Wichser!" 1000 Euro
„Raubritter!" 1500 Euro
„Trottel in Uniform!" 1500 Euro
„Am liebsten würde ich jetzt Arschloch zu dir sagen!" 1600 Euro
„Du Schlampe!" 1900 Euro
„Fieses Miststück!" 2500 Euro
„Alte Sau!" 2500 Euro
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Может для кого то это возможность поправить своё финансовое положение