Помню, по некоторым вопросам, на форуме велись "жаркие" дискусии...
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Am Ende des Textes haben auch Sie die Möglichkeit, uns Ihre Frage zu schicken! Hier bereits beantwortet:
- Ist der Spurwechsel im Autobahn-Stau erlaubt?
- Darf ich auf der Landstraße mehrere Autos auf einmal überholen? Darf ich vor einer Bahnschranke überholen?
- Kann ein Polizist entscheiden, wer zahlen muss und wer nicht?
- Wann hat der Bus Vorfahrt?
- Wann muss ich blinken?
- Gleichzeitig die Spur gewechselt: Wer trägt Schuld?
- Gilt das Schild "Tempo 30" mit dem Hinweis "Schule" nur zu Schulzeiten?
- Fahrradfahrer: Warum brauchen sie keinen Führerschein? Müssen sie den Radweg benutzen? Dürfen sie rechts überholen?
- Neue Regel "1,5 Meter Abstand beim Überholen von Radfahrern": Ist das wirklich durchdacht?
- Autobahn: Überholen, Rettungsgasse, Rechtsfahrgebot
- Darf ich beim Fahren das Radio bedienen?
Neueste Leserfrage: "Ist Kolonnenspringen erlaubt, also auf der Autobahn im Stau die Spur zu wechseln?"
Das sogenannte "Kolonnenspringen" ist per se nicht verboten, wird aber der Überholte gefährdet (zum Beispiel durch zu geringen Abstand) kann eine Ordnungswidrigkeit vorliegen. Zudem erhöht der Spurwechselnde sein Haftungsrisiko bei jedem Spurwechsel erheblich: Sollte es im engen zeitlichen und räumlichen Zusammenhang mit dem Spurwechsel zu einem Пожалуйста зарегистрируйся для просмотра данной ссылки на страницу. kommen, liegt der Schluss nahe, dass der Spurwechselnde Schuld ist. Juristen nennen eine solche Schlussfolgerung "Anscheinsbeweis" für ein Verschulden. Der Spurwechsler muss dann praktisch beweisen, dass das Spurwechseln nicht Ursache für den Unfall war.
"Ich fahre auf der Landstraße in einer Autoschlange hinter einem langsamen Verkehrsteilnehmer, aber im Wagen direkt hinter ihm. Darf ich überholen?"
Auch das Überholen einer Fahrzeugkolonne auf einer Landstraße ist an sich erlaubt, solange keine "unklare Verkehrslage" vorliegt. Eine solche besteht laut der Пожалуйста зарегистрируйся для просмотра данной ссылки на страницу.Пожалуйста зарегистрируйся для просмотра данной ссылки на страницу.Пожалуйста зарегистрируйся для просмотра данной ссылки на страницу., wenn nach allen Umständen mit gefahrlosem Überholen nicht gerechnet werden kann.
Schwierige Situationen entstehen aber meist dadurch, dass Fahrzeugführer weiter vorne in der Kolonne nicht damit rechnen, dass ein Fahrzeug von weiter hinten überholt. Sie konzentrieren sich vor allem auf den Gegenverkehr. Kommt es zum Unfall, spricht die Rechtsprechung dem Kolonnenüberholer meist eine Mithaftung am Unfall zu. Denn: Der "Idealfahrer", der mit Sorgfalt und Geistesgegenwart am Verkehr teilnimmt, überholt eben nicht mehrere Fahrzeuge auf einmal.
Blinken - oder nicht?
"Ein weißer Pfeil auf blauem Grund gibt die Fahrtrichtung vor. Ist es richtig, dass ich nicht blinken muss, wenn ich der Richtung folge und abbiege?"
Das ist falsch. Nach § 9 StvO sind Sie dazu verpflichtet, Abbiegen immer "rechtzeitig und deutlich" anzukündigen. Пожалуйста зарегистрируйся для просмотра данной ссылки на страницу. © Getty Images/iStockphoto
"Wenn ich dem Verlauf der abknickenden Vorfahrtstraße folge, muss ich dann blinken?"
Wer abbiegen will, muss den entsprechenden Blinker setzen, das besagt § 9 Abs.1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) sinngemäß. Dies gilt auch bei abknickender Vorfahrt. Kommt es zum Unfall und wurde zuvor nachweislich nicht geblinkt, steht trotz Vorfahrtsberechtigung eine Mithaftung im Raum.
"Wenn ich als Fahrradfahrer auf der abknickenden Vorfahrtstraße unterwegs bin, aber nicht abbiege, sondern weiter geradeaus fahre: Wie kann ich das den Autofahrern signalisieren? Sie warten ja, weil sie davon ausgehen, dass ich abbiegen will und entsprechend Vorfahrt hätte.
Auf einer abbiegenden Vorfahrtstraße muss derjenige, der dieser folgt, genauso sein Abbiegen ankündigen, wie sonst auch. Wenn also kein Abbiegen angezeigt wird, sollten die anderen Verkehrsteilnehmer auch nicht davon ausgehen, dass Sie abbiegen wollen.
Sie müssen also nicht signalisieren, dass Sie geradeaus fahren werden – ein solches Zeichen gibt es in diesem Sinne auch nicht. Natürlich steht es Ihnen frei, individuell mit Handzeichen darauf hinzuweisen, aber verlassen Sie sich lieber nicht darauf. Besser der Autofahrer wartet einmal zu viel, als einmal zu wenig.
Spurwechsel auf der Autobahn: Wer hat Vorrang?
"Wenn auf einer dreispurigen Autobahn gleichzeitig der von rechts auf die mittlere Spur und der von links auch auf die mittlere Spur will: Wer hat Schuld, wenn es zu einem Unfall kommt?"
Dies ist tatsächlich eine häufige Unfallursache. Hier gibt es kein überwiegendes Verschulden eines der Verkehrsteilnehmer. Es gibt kein rechts vor links beim Spurwechsel oder etwas in dieser Art. Die Haftung ist 50/50, beide Fahrer haften zu gleichen Teilen.
"Wenn auf einer Autobahn eine Höchstgeschwindigkeit von 120 vorgegeben ist und beide Fahrbahnen sind gut besetzt: Muss ich dann die linke Spur frei machen, wenn mich jemand überholen will, der dafür schneller als 120 km/h fahren muss? "
Generell gilt auf der Autobahn das Rechtsfahrgebot. Der linke Fahrstreifen darf also grundsätzlich nur zum Überholen genutzt werden. Wenn Sie sich also nicht in einem Überholvorgang befinden beziehungsweise nicht ein (weiterer) Überholvorgang unmittelbar bevorsteht, müssen Sie auf die rechte Spur, egal, ob hinter Ihnen ein schnelleres Fahrzeug ist oder nicht. Etwas anderes gilt nur bei zähfließendem Verkehr.